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Fieldfisher
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Germany

Abteilung

Praxisgruppenleiter Dispute Resolution

Position

Jonas Mark ist Partner im Fieldfisher Office in München und vertritt seit über 18 Jahren nationale und internationale Mandanten in Gerichts- und Schiedsverfahren.

Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Vertretung in komplexen wirtschaftsrechtlichen, insbesondere gesellschaftsrechtlichen, handelsrechtlichen, steuerrechtlichen sowie insolvenzrechtlichen Streitigkeiten. Darüber hinaus vertritt und berät er bei versicherungsrechtlichen Haftungsstreitigkeiten im Bereich der Berater- und Managerhaftung.

Besondere Expertise hat er im Management sowie der Abwehr und Durchsetzung von Massenklagen.

Seine Mandant:innen sind sowohl nationale als auch internationale Unternehmen und Konzerne aller Sektorenbereiche sowie Gesellschafter und Unternehmer. Zu seinen Mandant:innen gehören jedoch auch Versicherer, Manager sowie Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzleien.

Mit seinem Team vertritt er die Interessen unserer Mandant:innen mit größtem Engagement und kämpft stets für positive und interessengerechte Lösungen. Dabei nutzt er insbesondere seine Verhandlungserfahrung aus mehr als 2.500 Gerichtsprozessen.

Beispiele aus seiner bisherigen Arbeit:

    • Vertretung eines Shareholders in einer gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzung und Abwehr von Ansprüchen im hohen zweistelligen Millionenbereich in verschiedenen Schieds- und ordentlichen Gerichtsverfahren
    • Vertretung eines internationalen Importeurs bei der schiedsgerichtlichen Durchsetzung der Unwirksamkeit des Entzugs einer Handelslizenz
    • Vertretung eines Shareholders bei einer gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzung in einem Joint Venture, die mit der Einziehung der gegnerischen Geschäftsanteile endete
    • Vertretung eines Unternehmens in der Raumfahrtindustrie in einer gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzung und Geltendmachung von Schadensersatz in dreistelliger Millionenhöhe (verschiedene ordentliche und Schiedsgerichtsverfahren)
    • Vertretung mehrerer Investmentfonds bei der Durchsetzung steuerlicher Ansprüche gegen das Finanzamt in dreistelliger Millionenhöhe
    • Vertretung eines Investmentfonds bei der Durchsetzung mehrerer hundert einzelner Ansprüche gegen Investoren
    • Vertretung eines Unternehmens bei der Durchsetzung von abgetretenen und gebündelten Versicherungsansprüchen in dreistelliger Millionenhöhe
    • Vertretung verschiedener Hotelketten in sämtlichen streitigen Angelegenheiten

Er wird als häufig empfohlener Anwalt für Dispute Resolution in JUVE erwähnt.

Veröffentlicht hat er u.a. folgende Artikel und Kolumnen:

    • Anm. zu BGH: Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens gilt nicht für deliktische Haftung (GWR 2015, 364)
    • Anm. zu OLG Hamm: Keine Aufklärungspflicht über Innenhaftungsrisiko gemäß §§ 30, 31 GmbHG analog bei Publikums GmbH & Co. KG (GWR 2015, 345)
    • Corporate Litigation, Durchsetzung von Aktionärsrechten im Wege der Leistungs- oder Unterlassungsklage (im Erscheinen bei Carl Heymanns Verlag)
    • Internal Investigations und das Attorney-Client-Privilege (Anwaltsprivileg) in Deutschland (erschienen in ZWH 2012, 311-315)
    • Wirksamkeit der Zustellung einer Klageschrift trotz fehlender Anlagen (MDR 2009, 421)
    • Gerichtsstandsvereinbarungen zwischen Kaufleuten im internationalen Rechtsverkehr (MDR 2009, 837)
    • Klagebefugnis eines durch Squeeze Out ausgeschiedenen Aktionärs bei Feststellungsklagen (MDR 2010, 1)
    • Sanieren oder Ausscheiden – Zur Restrukturierung geschlossener Fonds (Platow Brief 2010)
    • Auswirkungen des UK Bribery Act 2010 auf deutsche Unternehmen (NZG 2010, 1372)
    • Die Häscher von London (Financial Times Deutschland)
    • UK Bribery Act (Handelsblatt)

Karriere

Vor seiner Zeit bei Fieldfisher hat er in verschiedenen internationalen Großkanzleien gearbeitet.

Im Jahr 2012 hat er eine eigene Litigation Boutique gegründet, die er im Jahr 2019 bei Fieldfisher eingebracht hat.

Sprachen

Seine Mandant:innen berät er auf Deutsch, Englisch und Französisch.

Ausbildung

Studiert hat er Deutsches und Französisches Recht an der Universität des Saarlandes.