Alexander Schlicht berät nationale und internationale Unternehmen zu allen individual-
und kollektivarbeitsrechtlichen Fragen.
Er vertritt deutsche Tochtergesellschaften weltweit tätiger Konzerne und mittelständische
Unternehmen gerichtlich und außergerichtlich.
Er ist spezialisiert auf die Beratung von Personalabteilungen mittelständischer Unternehmen
mit und ohne Betriebsrat in Trennungsverhandlungen und bei Kündigungen sowie auf die
Gestaltung von Arbeits- und Geschäftsführerverträgen.