Hendrik Schöttle arbeitet seit 2005 als Rechtsanwalt, seit 2007 im Münchner Büro von
Osborne Clarke. Er war mehrfach im Rahmen von Secondments in Rechtsabteilungen von
IT-Unternehmen tätig. Zudem hat er mehrere Jahre als Software-Entwickler am Institut für
Rechtsinformatik der Universität des Saarlandes gearbeitet. Seine praktische Erfahrung und
sein technisches Know-how kommen seinen Mandanten bei der Begleitung der Einführung
von Cutting-Edge-Technologien zugute.
Hendrik Schöttle wird von Legal 500 Deutschland empfohlen. Laut dem Branchenverzeichnis
besticht er durch „sehr gute IT-Kenntnisse, auch wenn es sich um exotische Fragen handelt“
sowie durch ein „sehr schnelles Verständnis technischer Details“. Im Jahr 2015 wurde er mit
dem Client Choice Award von Lexology und dem International Law Office (ILO) in der
Kategorie IT- und Internetrecht für Deutschland ausgezeichnet.
Er ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen, Mitautor mehrerer Handbücher und Kommentare,
unter anderem des Beck’schen Handbuchs IT- und Datenschutzrecht und des juris
Praxiskommentars zum BGB.
Hendrik Schöttle ist Dozent der Deutschen Anwaltakademie für den Fachanwaltslehrgang
IT-Recht und hält regelmäßig Vorträge zu Themen des IT-Rechts.
Er ist Mitglied des Ausschusses Datenschutzrecht der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK),
der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein (DAV) und der
Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI).