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Knierim Lorenz Breit
Gutenbergplatz 12
55116
Germany
Simone Breit photo

Position

Partner

Karriere

Rechtsanwältin Dr. Breit trat 2016 in die Kanzlei Knierim & Kollegen ein und ist seit Anfang 2022 Partnerin. Frau Dr. Breit verteidigt und berät erfolgreich in Wirtschaftsstrafsachen und Internal Investigations. Beispielhaft umfasst diese Tätigkeit die Aufarbeitung von Korruptionsvorwürfen bei einem weltweit tätigen Motorenlieferanten, die Verteidigung eines Geschäftsführers einer Werftengruppe wegen des Vorwurfs der Insolvenzverschleppung und die straf- und berufsrechtliche Beratung von Wirtschaftsprüfern in Verfahren wegen Bilanzfälschung und Untreue. Ferner verteidigt und berät Rechtsanwältin Dr. Breit in zahlreichen Straf- und Bußgeldverfahren, u.a. im Bereich des Steuerrechts und des Arbeitsrechts. Ihr besonderer Fokus liegt auf Verfahren im Bereich Geldwäsche und der Geldwäscheprävention.

Sprachen

German, English

Mitgliedschaften

Außerdem ist sie Mitglied des Rheinhessischen Anwaltverein Mainz e.V., des Juristinnen im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht e. V. (JuWiSt) und der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. Seit 2022 ist Rechtsanwältin Breit berechtigt die Bezeichnung Fachanwältin für Strafrecht zu führen.

Ausbildung

Rechtsanwältin Dr. Breit studierte Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunktfach Strafrecht/Strafverteidigung an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz. Ihre praktische Studienzeit absolvierte sie in einer strafrechtlichen Kanzlei in London. Während ihres Rechtsreferendariats im Bezirk des OLG Koblenz war sie u. a. in einer auf das Wirtschaftsstrafrecht spezialisierten Kanzlei in Frankfurt am Main tätig.

Von 2016 bis 2019 war Rechtsanwältin Dr. Breit zugleich an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht von Prof. Dr. Zopfs als wissenschaftliche Mitarbeiterin beschäftigt. In dieser Zeit promovierte sie zum Thema: „Korruption ohne Reue? Die tätige Reue im Wirtschaftsstrafrecht unter besonderer Betrachtung der Korruptionsdelikte §§ 299, 299a und 299b StGB.“

Rechtsanwältin Dr. Breit ist weiterhin als Lehrbeauftragte für Strafrecht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz tätig. Zudem unterrichtet sie Strafprozessrecht an der Polizeihochschule Hessen. Sie ist Autorin des Frankfurter Kommentars zum Geldwäschegesetz (§§ 51, 55 und 56 GwG). Seit 2015 ist sie ständige Autorin des C.H. Beck-Fachdienstes Strafrechts.