Dr. David Plitt ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er berät nationale und internationale
Unternehmen umfassend in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts.
Sein Schwerpunkt liegt in der Begleitung von M&A-Transaktionen und der Restrukturierung
von Unternehmen. Hierbei konzentriert er sich vor allem auf Fragen zu Betriebsübergängen
sowie des Betriebsverfassungs- und Mitbestimmungsrechts.
David Plitt hat eine ausgewiesene Expertise im Zusammenhang mit der Beratung von
grenzüberschreitenden Projekten und bei der Gründung von Europäischen
Aktiengesellschaften (SEs). Als Muttersprachler berät er überdies spanischsprachige
Mandanten im deutschen Recht.
Er berät regelmäßig zu Dienstverträgen von Geschäftsführern und Vorständen
(sowie zu deren Beendigung).
Neben der außergerichtlichen Beratung vertritt David Plitt regelmäßig Mandanten
bundesweit sowohl in Verfahren vor den Arbeits- und Landesarbeitsgerichten als
auch vor dem Bundesarbeitsgericht.