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Jones Day
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Germany
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Deutschland > Öffentliches Recht > Beihilferecht

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Philipp WernerJones Day

Die standortübergreifende EU-Beihilferechtspraxisgruppe von Jones Day zählt deutsche und europäische Großunternehmen sowie staatliche Ministerien zum Mandantenstamm und agiert für diese regelmäßig in Beihilfe- und Anmeldeverfahren vor der Europäischen Kommission. Durch die angrenzenden Kompetenzen im Kartellrecht ist das Team in der Lage, sowohl auf Kläger- als auch auf Beklagtenseite diverse staatliche Beihilfen zu prüfen und in Konkurrentenklagen zu agieren. In diesem Kontext wird vor allem die Expertise von Praxisgruppenleiter Philipp Werner geschätzt, der neben seinen Kompetenzen in der Prozessvertretung auch zur beihilferechtlichen Konformität von Restrukturierungen, öffentlichen Ausschreibungen und Privatisierungen berät.

Deutschland > Kartellrecht > Kartellrecht

Jones Days Einheit deckt das gesamte Spektrum des deutschen und EU-Kartellrechts ab, so ist das Team in Fusionskontrollverfahren aktiv und bespielt gekonnt die beihilferechtliche und investitionsrechtliche Schnittstelle im Zuge von FDI. Zusätzlich zur Prozessführung, welche Kartellschadensersatz und Marktmachtmissbrauch miteinschließt, berät die Einheit zu Bußgeldverfahren, kartellrechtlicher Compliance und begleitet Mandanten im Zuge von behördlichen Untersuchungen. Zu den Kernkontakten gehören Carsten Gromotke (Fusionskontrolle und Marktmachtmissbrauch), Jürgen Beninca (Bußgeldverfahren und Schadensersatzprozesse), Philipp Werner (Fusionskontrolle und Beihilferecht) in Brüssel, Johannes Zöttl (Kartellschadensersatz und Compliance) sowie der in der kartellrechtlichen Transaktionsbegleitung versierte Kevin Wilcock.