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Frauenpower bei CBH Rechtsanwälte

Köln, den 11. März 2025 Pünktlich zum Weltfrauentag standen anlässlich der Jahresgesellschafterversammlung der Kanzlei CBH Rechtsanwälte am 07. und 08. März 2025 gleich zwei Rechtsanwältinnen im Mittelpunkt: Johanna Gillert und Britta Lissner! Johanna Gillert begann ihre berufliche Laufbahn bereits als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei CBH, absolvierte später in der Kanzlei auch ihr Referendariat und ist, mit einem starken Fokus auf das Insolvenzrecht, seit sieben Jahren fester Bestandteil des Teams im Handels- und Gesellschaftsrecht. Am vergangenen Wochenende wurde sie nun als neue Equity Partnerin in den Gesellschafterkreis aufgenommen. Johannes Ristelhuber, Teampartner und Geschäftsführer der Sozietät, sagt über die neue Sozia: „Johanna Gillert lebt CBH! Sie hat innovative Ideen sowohl in der Mandatsarbeit als auch für die Kanzlei. Wir freuen uns, dass sie diese nun zukünftig als Partnerin umsetzen kann.“ Britta Lissner ist auch ein wichtiger Teil der CBH-Familie und verstärkt das Team von Prof. Dr. Ingo Jung und Nadja Siebertz seit 2016 als Rechtsanwältin im Gewerblichen Rechtsschutz.  Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit, für die Sie 2023 und 2024 von IP Stars als „Rising Star“ ausgezeichnet wurde, liegt im Marken- und Wettbewerbsrecht sowie im Designrecht. Ihr besonderes Engagement für diesen Fachbereich wurde nun durch die Kanzlei CBH mit der Ernennung zur Counsel gewürdigt. „Britta Lissner ist mit Ihrer fachlichen Expertise und Ihrer Einsatzfreude für die Belange der Mandanten eine der tragenden Säulen in unserem IP-Team. CBH ist stolz, mit Johanna Gillert und Britta Lissner, zwei überaus versierten und engagierten Kolleginnen, aktiv die Zukunft der Kanzlei weiter gestalten zu können“, so Geschäftsführerin Nadja Siebertz.  
15 April 2025
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CBH vertritt LVR erfolgreich vor Oberverwaltungsgericht: Ablehnung der Nachbesetzung von AfD-Ausschusssitzen bestätigt

Die Landschaftsversammlung Rheinland (LVR) war berechtigt, die Nachbesetzung freigewordener Sitze der AfD-Fraktion in verschiedenen Ausschüssen abzulehnen.Das Oberverwaltungsgericht (OVG) entschied am 11. November 2024 zugunsten des LVR und änderte damit das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Köln. Der LVR wurde in diesem Verfahren erfolgreich von Dr. Jochen Hentschel, Partner der Kanzlei CBH Rechtsanwälte, vertreten. Nachdem Vertreter der AfD aus diversen Gremien der Landschaftsversammlung ausgeschieden waren, beantragte die Fraktion die Wahl von Nachfolgern für ihre freigewordenen Sitze. Die Landschaftsversammlung führte Wahlen durch und lehnte die Nachbesetzung mit den vorgeschlagenen Kandidaten zum Teil ab. Die AfD-Fraktion klagte daraufhin, um gerichtlich festzustellen, dass die Landschaftsversammlung zur Wahl sämtlicher ihrer Kandidaten verpflichtet gewesen sei. Das Verwaltungsgericht Köln gab der Klage zunächst teilweise statt. Das Oberverwaltungsgericht stellte nun jedoch klar, dass die Regelungen der Landschaftsverbandsordnung und Gemeindeordnung eine freie Wahl vorschreiben: „Die Freiheit der Wahl muss gewahrt bleiben; Fraktionen haben kein Besetzungsrecht, sondern lediglich das Vorschlagsrecht“, führte der Vorsitzende Richter des 15. Senats aus. Das OVG sah zudem keine Anhaltspunkte für ein rechtsmissbräuchliches Verhalten der Landschaftsversammlung gegenüber der AfD-Fraktion. Die Revision wurde nicht zugelassen; eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ist möglich.  
31 January 2025
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CBH begleitet Van Mossel Automotive Group bei Erwerb der Nord-Ostsee Automobile SE & Co. KG

CBH begleitet Van Mossel auch bei der zweiten großen Transaktion im deutschen Markt. In enger Zusammenarbeit mit der belgischen Kanzlei Four & Five hat CBH-Partnerin Andrea Heuser mit ihrem Team die Van Mossel Automotive Group erfolgreich bei dem Erwerb der Nord-Ostsee Automobile SE & Co. KG beraten und vertreten. Nach dem Erwerb der Hugo Pfohe GmbH im Jahr 2023 setzt Van Mossel seine Expansionsstrategie mit dieser zweiten großen Transaktion fort. Die Van Mossel-Gruppe erzielte mit ihrem Kerngeschäft im vergangenen Jahr einen Umsatz von 6,8 Milliarden Euro, davon 4,2 Milliarden Euro durch den Verkauf von rund 186.000 Neu- und Gebrauchtwagen von 43 Automarken. Weitere Umsätze erzielt die niederländische Gruppe mit ihren Leasinggesellschaften und ihren Werkstätten. Sie beschäftigt mehr als 7.000 Mitarbeiter. Die Nord-Ostsee Automobile hat sich in den vergangenen Jahren zu einer der größten Autohausgruppen in Deutschland entwickelt. Insgesamt verfügt die Gruppe über 40 Standorte, davon 18 Mercedes- (Pkw und Trucks) und 12 Hyundai-Betriebe. Nord-Ostsee Automobile ist mit Sitz im schleswig-holsteinischen Heide im Großraum Hamburg und dem angrenzenden Schleswig-Holstein präsent. Erst in den vergangenen Jahren kamen Betriebe in der Region Berlin/Brandenburg und in der Region Hannover hinzu. Die Autohausgruppe hat derzeit rund 1.800 Mitarbeiter. Nach der Akquisition steigt die Zahl der Mitarbeiter in der gesamten Van Mossel Automotive Group auf über 8.800, der Umsatz steigt auf 7,6 Milliarden Euro und die Zahl der Marken auf 45.   Beraterteam Van Mossel Automotive Group CBH Rechtsanwälte: Andrea Heuser (Partnerin; Gesellschaftsrecht/M&A), Doris Deucker (Counsel; Handels- und Gesellschaftsrecht/M&A), Johannes Kühn (Associate; Handels- und Gesellschaftsrecht/M&A), Kamil Niewiadomski (Partner; Arbeitsrecht), Stephan Hinseln (Associate; Arbeitsrecht), Dr. Eike Najork (Partner; Real Estate); Elena Killer (Associate; Real Estate) Four & Five (Belgien, Lead Legal Counsel): Michaël Pollet (Managing Associate, M&A); Kaat Vernimmen (Associate) Deloitte: Andrea Bilitewski (Partnerin, M&A Tax), Nicolas Ramm (M&A Tax Senior Manager) In-house Van Mossel: Koenraad Van Rompay (M&A Director), Maiwand Salah (M&A Manager)  
31 January 2025
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