Thorge Drefke berät nationale und internationale Unternehmen im Bereich des
Kapitalmarktrechts und bei bankaufsichtsrechtlichen Fragestellungen.
Seine Schwerpunkte liegen im Zahlungsverkehrs- und sonstigen Aufsichtsrecht und in der
Strukturierung von Kapitalanlagen/alternativen Investments, insbesondere von
(geschlossenen) Investmentfonds, Genussrechten und Crowdfunding.
Auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts berät Thorge Drefke Emissionshäuser, Initiatoren
und KVGs bei aufsichtsrechtlichen Fragestellungen insbesondere zum KAGB. Im
Finanzaufsichtsrecht begleitet er zahlreiche Unternehmen im Rahmen von BaFin-Verfahren
(Negativtestate, Erlaubnisverfahren).