GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB unterstützt Mandanten bei der Einhaltung des deutschen und europäischen Bankaufsichtsrechts, bietet aber auch zusätzliche Expertise in den Bereichen Zahlungsdienste und Investmentplattformen und berät Mandanten hier bei der Einholung regulatorischer Genehmigungen für neue Produkte. Das Team wird von Andreas Peter geleitet, der sowohl zu bankaufsichtsrechtlichen als auch zu steuerrechtlichen Fragen berät, während Matthias Terlau auf Zahlungsregulierung spezialisiert ist und über weitere Erfahrung in der Begleitung von Mandanten durch BaFin-Erlaubnisverfahren verfügt.
Legal 500 redaktioneller Kommentar
Referenzen
Unabhängig vom Legal 500-Forschungsteam zusammengestellt.
„Wir sind bei GÖRG in der Praxis für Finanzdienstleistungsregulierung überwiegend mit einem Partner betraut. Wenn wir jedoch Unterstützung in anderen Praxisbereichen benötigten, erlebten wir die Zusammenarbeit des Teams als äußerst kooperativ. Die Partner konnten uns strategische und umsetzbare Beratung unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf unser Unternehmen als Ganzes bieten. Mit der Leistung der anderen Praxisleiter waren wir äußerst zufrieden.“
Kernmandanten
- Companisto Holding GmbH
- Deutsche Finance Group
- DG Nexolution eG
- GLS Gemeinschaftsbank eG
- KfW
- Moss GmbH
- paydirekt
- Samsung Electronics GmbH
- Sparkasse Köln Bonn
- S-Kreditpartner GmbH
- Volkswagen Financial Services AG
- Yapı Kredi
Highlight-Mandate
Beratung mehrerer deutscher und europäischer Banken und Investmentgesellschaften im Zusammenhang mit Schadensersatzklagen in Höhe von insgesamt rund €900 Millionen gegen die Wirecard AG.
Unterstützung von Yapı Kredi bei der Übernahme der deutschen Privatbank Bankhaus J. Faisst und der anschließenden Unternehmensumstrukturierung.
Beratung der Moss GmbH bei der Beantragung und dem Verfahren für eine E-Geld-Lizenz bei der BaFin.
Praxisleitung
Andreas Peter
Weitere Kernanwält*innen
Matthias Terlau
