Annerton kombiniert ihre marktführende Fintech-Expertise mit Kenntnissen in der Bankregulierung, um Mandanten bei der Einführung neuer Produkte und Dienstleistungen zu beraten und gleichzeitig sicherzustellen, dass diese den deutschen und europäischen Vorschriften, einschließlich DORA, entsprechen. Anna Izzo-Wagners Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Bankaufsichts-, Investment- und Lizenzrecht, während sich Susanne Grohé auf Zahlungsregulierung und damit verbundene BaFin-Angelegenheiten konzentriert. Frank Müller unterstützt sowohl etablierte Mandanten als auch Neueinsteiger auf dem deutschen Markt im Rahmen von Bankaufsichtsrechtfragestellungen bis hin zu Problemen im Zusammenhang mit der Einführung neuer Technologien, während Till-Christopher Otto Kreditgeber und Zahlungsdienstleister in den Bereichen Bankwesen, Wertpapiere und Geldwäschebekämpfung vertritt.
Legal 500 redaktioneller Kommentar
Referenzen
Unabhängig vom Legal 500-Forschungsteam zusammengestellt.
„Professionelles, sehr erfahrenes Team, schnelle Bearbeitung der Anfragen, hohe Qualität.“
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„Schnelle Auffassungsgabe gepaart mit hoher Fachkompetenz.“
„Ihr praxisorientierter Ansatz und ihre Leidenschaft für bankaufsichtsrechtliche Fragen sind einzigartig. Natürlich verfügen sie auch über das nötige Fachwissen.“
„Frank Müller ist immer auf der Suche nach praktischen Lösungen, die funktionieren! Sehr geschätzt!“
Kernmandanten
- Bank Frick
- Banxware
- Capitell Vermögens-Management AG
- EV Digital Invest AG
- Feri Trust (Luxembourg) S.A. – Niederlassung Deutschland
- Ferrari Financial Services GmbH
- Froda AB
- HeyOrder GmbH
- J&T Banka
- KINTO Europe GmbH
- Kuder Familypartner GmbH
- Merck Finck, a Quintet Private Bank (Europe) S.A. branch, Germany
Highlight-Mandate
Beratung einer Großbank zu regulatorischen und vertraglichen Anforderungen für die SEPA-Sofortbereitschaft ihrer deutschen Niederlassung.
Beratung eines Personaldienstleisters bei der Erlangung einer BaFin-Lizenz als Zahlungsdienstleister.
Beratung der Bank Frick zu regulatorischen Aspekten der Vertragsdokumentation, einschließlich DORA, im Zusammenhang mit der Erweiterung ihrer digitalen Bankdienstleistungen.
Weitere Kernanwält*innen
Anna Izzo-Wagner; Susanne Grohé; Frank Müller; Till-Christopher Otto