White & Case LLP ist eine gute Wahl für Mandanten, die sich streitigen Verfahren im Finanzdienstleistungssektor ausgesetzt sehen und vertritt so Banken in Rechtsstreitigkeiten mit der BaFin, dem SRB und der EZB. Die Kanzlei ist zudem gut aufgestellt, um Unternehmen bei der Einhaltung deutscher und EU-Vorschriften zu unterstützen, und verfügt über eine solide Erfolgsbilanz bei der Vertretung von Unternehmen, die regulatorische Beschränkungen anfechten möchten. Henning Berger leitet das Team und pflegt eine Praxis, die sowohl beratende als auch streitige Arbeit kombiniert, von Governance- und Compliance-Fragen bis hin zu Streitigkeiten im Rahmen deutscher und europäischer Regulierungsrahmen. Woldemar Häring überwacht die Eigentums- und Kontrollaspekte grenzüberschreitender Transaktionen und ist in diesem Zusammenhang in der Kommunikation mit BaFin und EZB erprobt.
Legal 500 redaktioneller Kommentar
Referenzen
Unabhängig vom Legal 500-Forschungsteam zusammengestellt.
„Hervorragende Expertise und Kenntnisse. Partner und Team sind leicht erreichbar. Schnelle Reaktionszeiten und Zuverlässigkeit bei der Einhaltung der vereinbarten Zeitpläne. Proaktive Beratung und pragmatische Ansätze.“
„Kompetenz, Zuverlässigkeit, Treue, Innovation.“
„Umfassende regulatorische Fachkompetenz, internationale Zusammenarbeit, serviceorientiert und angenehme Zusammenarbeit.“
„Woldemar Häring verfügt über regulatorische Expertise und versteht FinTech-Unternehmen.“
Kernmandanten
- N26
- Bitpanda Asset Management GmbH
- Deutsche Bank
- DZ Bank
- Entschädigungseinrichtung Deutscher Banken
- Nomura Financial Products Europe GmbH
- RBC Capital Markets (Europe) GmbH
- FERI Trust AG
Highlight-Mandate
Beratung des Freistaats Bayern bei der Neuordnung der Eigenkapitalstruktur der BayernLB, um die Fortführung der Wohnraumförderung über die BayernLabo sicherzustellen.
Vertretung von Nordea und anderen in rund 45 Nichtigkeitsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof gegen den Einheitlichen Abwicklungsausschuss bezüglich Entscheidungen zur Berechnung von im Voraus erhobenen Beiträgen zum Einheitlichen Abwicklungsfonds.
Beratung von N26 bei der Aufhebung einer Wachstumsbeschränkung durch die BaFin.
Anwält*innen
Partner der nächsten Generation
Juniorpartner*innen, die im Markt von Mandanten und Wettbewerbern anerkannt werden und in einigen Mandaten eine Schlüsselrolle einnehmen.
Praxisleitung
Henning Berger
Weitere Kernanwält*innen
Martin Weber; Woldemar Häring
