Taylor Wessing beruft sich in der sektorspezifischen KI-Beratung auf die umfassende Expertise der gesamten Kanzlei. Zu den Kernkompetenzen zählen die Beratung zu Finanzierungen und M&A-Transaktionen von KI-Entwicklern und Startups, regulatorischen Vorgaben des EU-AI Act sowie zur Gestaltung interner Strukturen und Beratung zu Risikomanagementstrategien. Das Team war jüngst federführend in einer Reihe von Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Zusammenspiel von KI, IP-Recht und Produkthaftungsrecht aktiv. Zu den zentralen Ansprechpartnern des diversen Team gehören Gesellschaftsrechtler Norman Röchert, der zu großvolumigen Akquisitionen und Finanzierungsrunden berät, Carsten Schulz, der ein Experte für Rechenzentrums- und digitale Infrastrukturprojekte ist, sowie Mareike Christine Gehrmann. Gehrmann deckt regulatorische, operative und arbeitsrechtliche Aspekte der Implementierung von KI-Modellen gekonnt ab.
Legal 500 redaktioneller Kommentar
Praxisleitung

Paul Voigt; Carsten Schulz; Thanos Rammos