Lexton Rechtsanwälte berät Mandanten aus dem Gesundheitswesen, den Medien sowie sozialen Medien zu datenschutzrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Kunden- und Mitarbeiterdaten, täglichen und projektbezogenen Datenflüssen sowie dem Einsatz von KI-Tools unter Berücksichtigung des Datenschutzrechts. Teamleiter Kevin Max von Holleben verfügt über mehr als zwanzig Jahre Erfahrung im Umgang mit Datenschutzfragen.
Legal 500 redaktioneller Kommentar

Referenzen

Unabhängig vom Legal 500-Forschungsteam zusammengestellt.

  • „Das Datenschutzrechtsteam von Lexton zeichnet sich durch seine hohe Spezialisierung, seine praxisorientierte Beratung und seine Fähigkeit aus, komplexe regulatorische Anforderungen in pragmatische Lösungen umzusetzen. Das Team vereint juristische Exzellenz mit einem ausgeprägten Technologieverständnis.“

  • „Tilmann Lührig ist außerordentlich gut informiert, praxisorientiert und lösungsorientiert. Was ihn aber wirklich auszeichnet, ist seine Fähigkeit, die Bedürfnisse seiner Mandanten vorauszusehen und proaktiv rechtlich einwandfreie und gleichzeitig wirtschaftlich tragfähige Strategien vorzuschlagen.“

  • „Die Arbeit von Kevin Max von Holleben wird sehr geschätzt. Wir ziehen ihn häufig zur Prüfung und Verhandlung von IT-Verträgen hinzu. Generell liefert er stets äußerst hilfreiche Ratschläge und berücksichtigt dabei nicht nur die rechtlichen Aspekte, sondern auch die praktische Seite der Angelegenheit.“

  • „Das Team von Lexton zeichnet sich durch fundierte Kenntnisse der regulatorischen Rahmenbedingungen und eine praxisorientierte, wirtschaftlich sinnvolle Herangehensweise aus. Ich schätze ihre Fähigkeit, komplexe Gesetze wie die DSGVO, das KI-Gesetz und andere Technologiegesetze in klare, umsetzbare Leitlinien zu übersetzen. Lexton agiert schnell, setzt Maßnahmen präzise um und orientiert sich stets an den wirtschaftlichen Prioritäten.“

  • „Tilmann Lührig vereint juristische Präzision mit pragmatischem, wirtschaftsorientiertem Denken. Komplexe oder risikoreiche Datenfragen geht er mit ruhiger Souveränität und fundiertem Urteilsvermögen an. Seine Fähigkeit, regulatorische Details in klare, praxisnahe Empfehlungen zu übersetzen, zeichnet ihn aus.“

Kernmandanten

  • Universal Music Entertainment GmbH

  • ARC GmbH & Co KG

  • Basis Technologies Germany GmbH

  • QAD Europe GmbH

  • Kleinanzeigen.de GmbH

  • Stadler Germany GmbH

  • Universal Music Entertainment GmbH

  • v. Rundstedt & Partner GmbH

  • Röchling SE Co KG

Highlight-Mandate

Beratung der Universal Music Group zum Datenschutz im Zusammenhang mit dem Umgang von Mitarbeiter- und Kundendaten innerhalb der globalen Unternehmensgruppe.

Beratung der TLGG Agency GmbH im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI-Tools und deren Bewertung unter Berücksichtigung des Datenschutzrechts bei deren Verwendung für die Kunden der Agentur.

Beratung der Cosmo Consult Group bei der Digitalisierung des B2B-Geschäfts einschließlich des Datenschutzes.

Praxisleitung

Kevin Max von Holleben

Weitere Kernanwält*innen

Tilmann Lührig; Sina Kalenberger; Norman Ferchow