Gleiss Lutz berät deutsche Emittenten im Rahmen von Börsengängen im In- und Ausland sowie bei Rule 144A-Platzierungen in der USA und Kapitalerhöhungen in verschiedenen Jurisdiktionen. Praxisgruppenleiter Stephan Aubel widmet sich der  Begleitung von Börsengängen und verfügt über Expertise in M&A-Exits. Christian Schröder ist bei Emittenten und Konsortialbanken gleichermaßen gefragt aufgrund seiner Expertise zu Börsengängen.
Legal 500 redaktioneller Kommentar

Referenzen

Unabhängig vom Legal 500-Forschungsteam zusammengestellt.

  • „Diese Kanzlei vereint die technische Expertise großer Unternehmen mit der individuellen Betreuung einer Boutique-Kanzlei. Ich erhalte stets prägnante, wirtschaftlich fundierte Beratung, die es mir ermöglicht, auch in zeitkritischen oder risikoreichen Angelegenheiten souverän zu handeln. “

  • „Die Menschen hinter der Marke sind das größte Kapital der Kanzlei. Stephan Aubel ist ein strategischer Vordenker. Er liefert messerscharfe Risikoanalysen und pragmatische Wege zum Erfolg. Seine Fähigkeit, komplexe juristische Konzepte in verständliche Geschäftssprache zu übersetzen, ist unübertroffen und hat ihm immer wieder das Vertrauen der Geschäftsleitung eingebracht. “

  • „Hervorragendes Team dank fundierter Expertise im Aktien- und Kapitalmarktrecht. Agil und sehr wirtschaftlich orientiert.“

  • „Stephan Aubel verfügt über umfassende Erfahrung, reagiert sehr schnell und die Zusammenarbeit mit ihm ist hervorragend.“

Kernmandanten

  • Delivery Hero
  • Gebr. Schmid GmbH
  • Northern Data AG
  • Talanx
  • LEG Immobilien AG
  • Ernst Russ AG

Highlight-Mandate

Beratung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats der Northern Data AG bei einer der ersten Barkapitalerhöhungen in Höhe von 20 % unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 Aktiengesetz in der durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz geänderten Fassung.
Beratung der Gebr. Schmid GmbH bei ihrem Börsengang an der NASDAQ.
Beratung der Ernst Russ AG bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen im Zusammenhang mit einer Aktiendividende.
Praxisleitung

Stephan Aubel

Weitere Kernanwält*innen

Christian Schröder