Mit den beiden in der Begleitung von Kapitalmarkttransaktionen sowie an der Schnittstelle zum Aktienrecht und Public M&A erfahrenen Frank Regelin und Benedikt Gillessen an der Praxisgruppenleitung betreute Norton Rose Fulbright zuletzt Banken und Emittenten bei Delisting-Erwerbsangeboten, Kapitalerhöhungen, Börsengängen und hybriden Instrumenten. In Kooperation mit dem Büro in London verfügt man zudem über US-Wertpapierrechtskapazitäten.
Legal 500 redaktioneller Kommentar

Referenzen

Unabhängig vom Legal 500-Forschungsteam zusammengestellt.

  • 'Umfassende und übergreifende Beratung über verschiedene Themenfelder hinweg. Hohes Detailwissen und besondere Fähigkeit, vernetzt und zukunftsgerichtet zu beraten. Klares und strukturiertes Vorgehen in komplexen Prozessen.'
  • 'Dr. Benedikt Gillessen: Präzise und detailreiche Arbeitsweise, hohe Kundenorientierung, langfristiger Beratungsansatz, sehr gute Kommunikation.'
  • 'Wir schätzen das Auftreten und das einmalige Know-how in Bezug auf den Mittelstand und mittelständische Kapitalmarkttransaktionen.'

Kernmandanten

  • ATHOS KG
  • Deutsche Euroshop AG
  • DZ BANK Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank
  • ERWE Immobilien AG
  • Futurum Bank AG
  • Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank AG
  • Jefferies
  • Paragon GmbH & Co. KGaA
  • Quirin Privatbank
  • Unicredit Bank AG

Highlight-Mandate

Beratung des Vorstands und Aufsichtsrats der BAUER Aktiengesellschaft beim Pflichtangebot und Delisting-Erwerbsangebot der SD Thesaurus GmbH und dem Widerruf der Zulassung der Aktien der BAUER Aktiengesellschaft zum Handel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard).
Beratung der ERWE Immobilien AG im Zusammenhang mit einer geplanten Bezugsrechtskapitalerhöhung um €12 Millionen. Die Transaktion stand im Kontext der laufenden Restrukturierung der Gesellschaft. Verschiedene Großaktionäre hatten die Kapitalerhöhung bereits mit Backstop-Vereinbarungen garantiert. Letztlich scheiterte die Transaktion an der mangelnden Zustimmung der Hauptversammlung zu einer Aktienzusammenlegung (der Aktienkurs war unter €1,00), die für die Kapitalmaßnahme erforderlich gewesen wäre und seitens der Backstop-Investoren auch verlangt worden war.

Anwält*innen

Praxisleitung

Frank Regelin; Benedikt Gillessen