Die Praxisgruppe Beihilferecht von Noerr ist bekannt für ihre Expertise an der Schnittstelle von EU-Regulatorik und Industrieprojekten. Das Team berät im Zusammenhang mit der Energiewende, insbesondere zu Wasserstoffinitiativen, Elektromobilitätsinfrastruktur und damit verbundenen Digitalisierungsmaßnahmen. Man befasst sich zudem mit Fragen der Förderfähigkeit und Angelegenheiten gemäß der EU-Verordnung über drittstaatliche Subventionen. Die ehemalige Praxisgruppenleiterin Sarah Blazek wechselte im Januar 2026 zu Jones Day.
Legal 500 redaktioneller Kommentar

Referenzen

Unabhängig vom Legal 500-Forschungsteam zusammengestellt.

  • „Die Kanzlei zeichnet sich durch fundierte Fachkompetenz und einen professionellen Umgang mit Mandanten aus. Ich schätze die Zuverlässigkeit des Teams und sein Engagement, die Erwartungen zu erfüllen. Im Vergleich zu anderen Kanzleien arbeitet das Team gut und zeigt ein gutes Verständnis für die Bedürfnisse der Mandanten. Es gibt einige innovative Ansätze – wie beispielsweise Bemühungen um transparente Abrechnung, den Einsatz von Technologie und Diversität –, jedoch besteht in diesen Bereichen noch Verbesserungspotenzial. Insgesamt bietet das Team kompetente Dienstleistungen mit einer beständigen und verlässlichen Arbeitsweise."

  • „Treffsichere Lösungsansätze – sehr gutes Verständnis für die Anliegen des Mandanten – sofort einsetzbare Lösungen als separate Ansprüche stets im Vordergrund – rechtlich fundiert und auf dem neuesten Stand.“

Kernmandanten

  • Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH
  • Companies of the Schwarz Group
  • Condor Flugdienst GmbH
  • DFL Deutsche Fußball Liga GmbH
  • HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH
  • Japan Pulp & Paper
  • Northvolt

Highlight-Mandate

Beratung von Northvolt hinsichtlich der teilweisen staatlichen Finanzierung des Baus einer Gigafactory in Deutschland.
Beratung von Japan Pulp & Paper bei der geplanten Übernahme verschiedener Inapa-Gruppengesellschaften in Deutschland und Frankreich, einschließlich der Meldung der Transaktion gemäß der Verordnung über drittstaatliche Subventionen (die aufgrund des laufenden Insolvenzverfahrens unter erheblichem Zeitdruck stand).
Beratung der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich der rechtskonformen Strukturierung eines geplanten Verkaufs von Rückzahlungsansprüchen aus mehreren staatlichen Beihilfezahlungen an die FTI-Gruppe in Form von Finanzinstrumenten in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro.
Weitere Kernanwält*innen

Jens Peter Schmidt; Alexander Birnstiel