Oppenländer Rechtsanwälte verfügt über fundierte Expertise im Beihilferecht mit Schwerpunkt auf dem Verkehrssektor. Unter der Leitung von Corina Jürschik-Grau berät das Team Behörden und Betreiber bei der Gestaltung von Ausgleichszahlungen und öffentlichen Dienstleistungsverträgen unter Einhaltung der branchenspezifischen Beihilfevorschriften. Die Praxis berät darüber hinaus auch Universitäten, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen zu allgemeinen Förderrichtlinien und Verträgen.
Legal 500 redaktioneller Kommentar
Referenzen
Unabhängig vom Legal 500-Forschungsteam zusammengestellt.
„Wir haben diese Anwaltskanzlei beauftragt, ein Rechtsgutachten zu staatsbeihilferechtlichen Aspekten im Zusammenhang mit öffentlichen Fördermitteln zu erstellen, und die Qualität ihrer Arbeit hat unsere Erwartungen übertroffen. Oppenländer hat herausragende Expertise im Umgang mit dem komplexen Rechtsrahmen des EU- und deutschen Beihilferechts bewiesen und ein gut strukturiertes, gründlich begründetes Gutachten erstellt, das präzise auf unseren Fall zugeschnitten war.“
- „Besonders hervorzuheben war nicht nur ihre juristische Präzision, sondern auch ihre Fähigkeit, klar zu erläutern, wie die relevanten Vorschriften auf unseren spezifischen Finanzierungskontext anzuwenden waren. Ihre Reaktionsschnelligkeit, Klarheit und Professionalität gaben uns während des gesamten Prozesses großes Vertrauen.“
Kernmandanten
- State of Baden-Württemberg, Ministry of Transport (LGVFG)|(Land Baden-Württemberg, Ministerium für Verkehr (LGVFG))
- State Ministry of Baden-Württemberg|(Staatsministerium Baden-Württemberg)
Highlight-Mandate
Beratung des Landkreises Prignitz bei der Rekommunalisierung der Verkehrsdienstleistungen und der anschließenden direkten Vergabe an eine kommunale Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die rekapitalisiert werden musste.
Praxisleitung
Corina Jürschik-Grau
Weitere Kernanwält*innen
Christofer Lenz; Torsten Gerhard; Maximilian Stützel; Julia Felger; Vera Dörrfuß
