Oppenländer Rechtsanwälte verfügt über fundierte Expertise im Beihilferecht mit Schwerpunkt auf dem Verkehrssektor. Unter der Leitung von Corina Jürschik-Grau berät das Team Behörden und Betreiber bei der Gestaltung von Ausgleichszahlungen und öffentlichen Dienstleistungsverträgen unter Einhaltung der branchenspezifischen Beihilfevorschriften. Die Praxis berät darüber hinaus auch Universitäten, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen zu allgemeinen Förderrichtlinien und Verträgen.
Legal 500 redaktioneller Kommentar

Auszeichnungen

Mandantenzufriedenheit: Qualität von AnwältInnen & Team
Mandantenzufriedenheit: Abrechnung & Effizienz

Referenzen

Unabhängig vom Legal 500-Forschungsteam zusammengestellt.

  • „Wir haben diese Anwaltskanzlei beauftragt, ein Rechtsgutachten zu staatsbeihilferechtlichen Aspekten im Zusammenhang mit öffentlichen Fördermitteln zu erstellen, und die Qualität ihrer Arbeit hat unsere Erwartungen übertroffen. Oppenländer hat herausragende Expertise im Umgang mit dem komplexen Rechtsrahmen des EU- und deutschen Beihilferechts bewiesen und ein gut strukturiertes, gründlich begründetes Gutachten erstellt, das präzise auf unseren Fall zugeschnitten war.“

  • „Besonders hervorzuheben war nicht nur ihre juristische Präzision, sondern auch ihre Fähigkeit, klar zu erläutern, wie die relevanten Vorschriften auf unseren spezifischen Finanzierungskontext anzuwenden waren. Ihre Reaktionsschnelligkeit, Klarheit und Professionalität gaben uns während des gesamten Prozesses großes Vertrauen.“
  • „Gerade für ein junges Start-up wie uns helfen präzise und schnelle Antworten sehr gut, diesen komplexen Bereich der öffentlichen Fördermittel zu bewältigen.“
  • „Wir waren mit der individuellen Betreuung, die wir während des gesamten Projekts erhalten haben, sehr zufrieden. Maximilian Stützel bewies nicht nur fundierte juristische Kenntnisse, sondern auch eine beeindruckende Fähigkeit, komplexe regulatorische Sachverhalte praxisnah und lösungsorientiert zu vermitteln.“

  • „Die Rechtsberatung ist stets zuverlässig und von hohem Standard. Die angebotenen Lösungen sind praxisnah, und die Zusammenarbeit verläuft unkompliziert. Die Erreichbarkeit ist hervorragend.“

  • „Maximilian Stützel ist hochkompetent, verfügt über umfassende Kenntnisse und steht jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Er ist in der Lage, selbst komplexeste Sachverhalte verständlich zu vermitteln. Wir danken dem Team um Corina Jürschik-Grau für die kompetente Beratung.“

Kernmandanten

  • State of Baden-Württemberg, Ministry of Transport (LGVFG)|(Land Baden-Württemberg, Ministerium für Verkehr (LGVFG))
  • State Ministry of Baden-Württemberg|(Staatsministerium Baden-Württemberg)
  • (District of Prignitz)|Landkreis Prignitz
  • Stadtwerke Baden-Baden
  • VVS-Verbundlandkreise
  • HeatPump23
  • Oberschwaben Tourismus GmbH (OTG)
  • District of Ostprignitz-Ruppin|(Landkreis Ostprignitz-Ruppin)
  • Elbe-Elster district|(Landkreis Elbe-Elster)
  • NVBW-Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
  • Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund GmbH (bodo)
  • Brunnhölzl GmbH

Highlight-Mandate

Beratung des Landkreises Prignitz bei der Rekommunalisierung der Verkehrsdienstleistungen und der anschließenden direkten Vergabe an eine kommunale Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die rekapitalisiert werden musste.
Beratung der Stadtwerke Baden-Baden bei der Ausgliederung einer GmbH mit anschließender direkter Auftragsvergabe. Die direkte Auftragsvergabe erfolgt gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 in Verbindung mit § 108 GWB. Darüber hinaus überarbeiten wir einen Treuhandvertrag für eine SGEI (Spezielle Allgemeine Wirtschaftseinheit) im Bereich einer Standseilbahn.
Beratung des Landes Baden-Württemberg zu Fragen des Vergaberechts und des Beihilferechts im Zusammenhang mit dem Projekt „F13“.
Praxisleitung

Corina Jürschik-Grau

Weitere Kernanwält*innen

Christofer Lenz; Torsten Gerhard; Maximilian Stützel; Julia Felger; Vera Dörrfuß