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dtb rechtsanwältes Expertise im Stiftungs-, Gemeinnützigkeits-, Erb- und Kunstrecht wird oftmals von Künstlern, Sammlern und Museen in Anspruch genommen. Inhaltlich handelt es sich hierbei um unter anderem kunstbezogene Fragen, die im Rahmen des Schutzes von Künstlernachlässen und des Aufbaus und Erhalts von Sammlungen Klärung bedürfen, sowie um die Erstellung von Stiftungs- und Nachfolgemodelle. Geleitet wird die Praxis von den beiden in Berlin ansässigen Bertold Schmidt-Thomé (Stiftungs-, Gesellschafts-, Gemeinnützigkeits-, Erb- und Kunstrecht) und Pascal Decker (Kunst-, Stiftungs-, Presse- und Medienrecht).
Legal 500 redaktioneller Kommentar

Referenzen

Unabhängig vom Legal 500-Forschungsteam zusammengestellt.

  • 'Bertold Schmidt-Thomé besitzt ausgezeichnete Kenntnisse in Erb- und Nachlasssachen.'
  • 'Pascal Decker besitzt ausgezeichnete Kenntnisse in allen Bereichen des Kunstrechts - er ist sehr erfahren, sehr kundenfreundlich, responsive, schnell, genau.'

Kernmandanten

  • Stiftung KUNSTFORUM der Berliner Volksbank
  • Universität der Künste Berlin

Highlight-Mandate

  • Beratung der Braunschweigische Stiftung (vormals STIFTUNG NORD/LB) bei der Kooperation mit einem öffentlichen Museum zur Entwicklung einer unselbstständigen Stiftung eines Künstlernachlasses.
  • Beratung der Universität der Künste zu Berlin beim Abschluss der Stiftungserrichtung.