Kanzlei Schneider|Schultehinrichs PartGmbB

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Kanzlei Schneider|Schultehinrichs PartGmbB ist weiterhin eine beliebte Adresse für Steuerstrafrecht, insbesondere bei Vorwürfen der Steuerhinterziehung, und verfügt zudem über bemerkenswerte Expertise in den Bereichen Cyberkriminalität und Medizinstrafrecht. Thomas Schneider, dessen Spezialgebiet unter anderem das Berufungsrecht umfasst, leitet die Praxis gemeinsam mit Friedrich Schultehinrichs, der jüngst Mandate zu Untreue, Steuerhinterziehung und Betrug im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Online-Marketingprodukten betreute.
Legal 500 redaktioneller Kommentar

Referenzen

Unabhängig vom Legal 500-Forschungsteam zusammengestellt.

  • „Die Partner sind hervorragend.“
  • „Das Team ist besonders stark in der Beratung zu Steuerstrafsachen und im Bereich des Medizinstrafrechts. Sie beraten mit der nötigen Ruhe, Sorgfalt und Objektivität. Eine der besten Kanzleien auf dem Markt in diesem Bereich.“

Highlight-Mandate

Beratung eines Unternehmers in einem Fall von Cyberkriminalität und Betrugsvorwürfen mit Schäden in Höhe von mehreren zehn Millionen Dollar im internationalen Kontext.