
Christian Arnold
Christian Arnold berät zum kollektiven und individuellen Arbeitsrecht. Er ist spezialisiert auf die Beratung beim Abschluss und der Beendigung von Dienstverträgen mit Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern sowie auf die Gestaltung von Vergütungssystemen und Vergütungsberichten und die entsprechende Begleitung von Hauptversammlungen. Ein weiterer Fokus seiner Tätigkeit liegt auf der Beratung bei (grenzüberschreitenden) Umstrukturierungen, insbesondere mit Bezug zu Fragen der unternehmerischen Mitbestimmung. Des Weiteren berät er regelmäßig zum Betriebsverfassungs-, Tarif- und Arbeitskampfrecht.

























