Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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Caroline  Ackermann

Caroline Ackermann

Caroline Ackermann berät öffentliche Auftraggeber und Unternehmen in ganz Deutschland passgenau und lösungsorientiert bei nationalen und EU-Vergabeverfahren (insbesondere VgV-Verfahren) und vertritt diese in vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren. Mehrere Jahre führte Caroline Ackermann eine Vergabestelle bei der Landeshauptstadt München. Sie verfügt daher über ein besonderes Verständnis für die Bedürfnisse öffentlicher Auftraggeber, deren interne Strukturen und Abläufe. Caroline Ackermanns Beratungstätigkeit im Vergaberecht zeichnet sich durch eine ausgewählte Spezialisierung in folgenden Schlüsselbereichen aus: IT-Vergaben: Caroline Ackermann unterstützt und berät Sie effektiv und umfassend in allen Phasen der IT-Beschaffung; von der Beschaffung individueller Softwarelösungen und Cloud-Diensten bis hin zu IT-Outsourcing-Projekten. Planungs- und Bauvergaben: Caroline Ackermann berät Sie umfassend bei der Beschaffung von Architekten- und Ingenieurleistungen sowie insbesondere bei der Beschaffung von Generalunternehmer- und Totalunternehmerleistungen. Catering-Bereich: Mit einem besonderen Fokus auf den Bereich Food & Beverages unterstützt Caroline Ackermann Sie dabei, den Prozess der Beschaffung von Cateringleistungen zu optimieren und dabei die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Polizei- und BOS-Umfeld: Durch ihre Erfahrungen im Polizei- und BOS-Umfeld berät Caroline Ackermann öffentliche Stellen in Vergabeverfahren zu relevanten Produkten und Dienstleistungen und sorgt für einen effizienten und rechtskonformen Vergabeprozess. Ausgelagerte Vergabestelle: Caroline Ackermann führt für Landkreise, Städte, Gemeinden und andere öffentliche Auftraggeber je nach Bedarf vollständig (EU-weit und national) Vergabeverfahren durch. Dadurch werden bestehende Vergabestellen entlastet und Vergabeprozesse optimiert. Geförderte Maßnahmen: Caroline Ackermann berät Aufwandsträger bei der Beantragung und dem Erhalt staatlicher Zuwendungen und Fördermittel, zum Beispiel im Bereich der Schulbaumaßnahmen. Caroline Ackermann ist ansässig am Standort München und berät von dort aus Mandanten in ganz Deutschland. Caroline Ackermann berät in deutscher und englischer Sprache und deckt damit auch internationale Anforderungen ab. Mit Seminaren und praxisorientierten Workshops, die speziell auf die Fragestellungen und Anforderungen der Mandanten zugeschnitten sind, schult Caroline Ackermann öffentliche Auftraggeber und Unternehmen. Dabei legt sie großen Wert darauf, auf die individuellen Bedürfnisse der Teilnehmenden einzugehen. Ziel ist es dabei, das Vergaberecht nicht nur verständlich zu erklären, sondern den Teilnehmenden anhand eigener Erfahrungen und Anekdoten so lebendig und anschaulich nahezubringen, dass das Lernen allen Beteiligten Spaß macht.
Hans-Christian Ackermann

Hans-Christian Ackermann

Der Schwerpunkt der Tätigkeit von Hans-Christian Ackermann liegt in der Beratung von Unternehmen in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts, insbesondere bei Akquisitionen, Restrukturierungen einschließlich Outsourcingmaßnahmen sowie im Bereich der betrieblichen Altersversorgung. Dies umfasst die entsprechenden Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften. Daneben berät er Vorstände, Geschäftsführer und Führungskräfte und ist regelmäßig als Referent bei Seminar- und Schulungsveranstaltungen im Bereich des Arbeitsrechts tätig.
Ofeliia Assa

Ofeliia Assa

Ofeliia Assa verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Beratung führender deutscher, australischer, europäischer und US-amerikanischer Asset Manager und Kreditinstitute in steuerlichen und aufsichtsrechtlichen Angelegenheiten, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Einhaltung des Solvency II-Regelwerks, der Eigenkapitalverordnung (CRR)/Eigenkapitalrichtlinie (CRD IV) und des deutschen Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) liegt. Sie berät Mandanten zur Gestaltung und Regulierung ausländischer Investmentfonds mit dem besonderen Schwerpunkt Alternative Investments einschließlich Hedgefonds, Infrastruktur- und Immobilieninvestmentfonds, Private Debt-Fonds, Verbriefungen und alternative OGAW. Sie ist äußerst erfahren in der Optimierung von Risikopotenzialen sowie in den Bereichen Regulatory Reporting und Compliance, wo sie internationale Asset Manager und Finanzinstitutionen berät, deren Zielgruppe in Europa regulierte institutionelle Anleger sind.
Arnd Becker

Arnd Becker

Dr. Arnd Becker berät als Rechtsanwalt und betreut als Notar insbesondere Familienunternehmen in allen Fragen des Gesellschaftsrechts. Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen in der Transaktionsberatung und bei der Beratung und Betreuung nationaler und internationaler Umstrukturierungen. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Vertretung in Konfliktfällen, insbesondere in gerichtlichen und außergerichtlichen Gesellschafter- und Organhaftungsstreitigkeiten. Als Notar betreut Herr Dr. Becker außerdem Unternehmer und Unternehmen, aber auch Privatleute, im Immobilien-, Erb- und Familienrecht, insbesondere im Rahmen der Unternehmens- und Vermögensnachfolge. Herr Dr. Becker leitet den Fachbereich „Nachfolgeberatung/Familienunternehmen“. Informationen zum Datenschutz - notarielle Beauftragung
Andreas Blunk

Andreas Blunk

Dr. Andreas Blunk berät im Transaktionsbereich (M&A) auf Käufer- und Verkäuferseite. Gegenstand der Beratung sind neben nationalen Transaktionen auch Cross-Border-Projekte. Als Notar befasst sich Dr. Andreas Blunk mit der Gestaltung und Beurkundung von Geschäftsanteilsverkäufen, Immobilientransaktionen, Gesellschaftsgründungen und -umstrukturierungen, Nachfolgekonstellationen sowie mit Urkunden für Privatpersonen. Zur effizienten Urkundsvorbereitung finden Sie nachstehend standardisierte Datenblätter zum Thema Immobilienkauf, Übergabe und GmbH-Gründung. Diese können Sie im Rahmen der notariellen Beauftragung direkt am Bildschirm ausgefüllt und versendet werden. Anschließend werden die entsprechenden Dokumentenentwürfe gefertigt. - Datenblatt GmbH Gründung - Datenblatt Anteilskauf- und Abtretungsverträge - Datenblatt Gemeinschaftliches Testament, Testament und Erbvertrag - Datenblatt Kaufverträge - Datenblatt Kaufverträge (Englisch) - Datenblatt Übergabeverträge - Datenblatt WEG Teilung - Informationen zum Datenschutz - notarielle Beauftragung
Achim Braner

Achim Braner

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht vertritt Achim Braner gerichtlich und außergerichtlich in- und ausländische Unternehmen im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht. Er berät seine Mandanten insbesondere in allen Bereichen des Arbeits-, Dienstvertrags- und Betriebsverfassungsrechts sowie bei der Umwandlung und Restrukturierung von Unternehmen. Achim Braner berät Unternehmen regelmäßig im Rahmen von Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen. Daneben vertritt er auch Vorstände und Geschäftsführer.
Henning Brockhaus

Henning Brockhaus

Henning Brockhaus verfügt über langjährige Erfahrung in der investmentrechtlichen und regulatorischen Beratung deutscher und internationaler Mandanten im Bereich Asset Management. Er berät sowohl Anbieter bei der Strukturierung, Auflage und Vertrieb regulierter in- und ausländischer Fonds und sonstiger Anlageprodukte als auch institutionelle Investoren (einschließlich versicherungsaufsichtsrechtlich oder bankaufsichtsrechtlich regulierter Investoren) beim Erwerb solcher Anlageprodukte. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist fortlaufende Unterstützung der Mandanten beim Tagesgeschäft in Form der verlängerten Werkbank der Rechtsabteilung.
Michael Ebert

Michael Ebert

Dr. Michael Ebert berät vorwiegend in den Gebieten Vertrieb, Automotive, Maschinen- und Anlagenbau. Zu seinen regelmäßigen Aufgaben gehört die Beratung in vertragsrechtlichen Themen als auch die Einbindung in Commercial Disputes. Darüber hinaus betreut er fortlaufend Organe in gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen (Begleitung von Gesellschafterversammlungen, Konfliktberatung zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführung, Corporate Housekeeping) und berät bei Strukturmaßnahmen (Gesellschaftsneugründung, Joint Ventures).
Philipp Glock

Philipp Glock

Philipp Glock strukturiert und verhandelt für nationale und internationale Finanzinvestoren (Venture Capital- und Private Equity-Fonds, Family Offices und Business Angels) sämtliche Formen von Venture Capital und Private Equity Investments. Daneben begleitet er Startups und Gründer von der Gründung bis zum Exit, insbesondere beim Geschäftsaufbau, bei der Optimierung des Geschäftsmodels, bei Beteiligungs- und Finanzierungsrunden und der Beteiligung von Mitarbeitern. Weitere Tätigkeitsbereiche von Philipp Glock sind die Beratung von nationalen und internationalen Unternehmen, Immobilienfonds, Unternehmerfamilien im Zusammenhang mit klassischen (M&A-) Transaktionen, konzerninternen Umstrukturierungen, Corporate Governance Themen, gerichtliche Auseinandersetzungen und allen laufenden gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten.
Imke Glücks

Imke Glücks

Imke Glücks ist auf das Familien- und Erbrecht spezialisiert. Ihre Tätigkeit umfasst neben der Vertragsgestaltung (insbesondere Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Testamente, Erbverträge) die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in allen Bereichen des Familienrechts (insbesondere Scheidung, Vermögensauseinandersetzung, Zugewinnausgleich, Unterhalt, Umgangsrecht, Sorgerecht) und des Erbrechts (insbesondere Erbschafts-, Vermächtnis- und Pflichtteilsansprüche, Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft). Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Unternehmensnachfolgeplanung.
Thomas Gohrke

Thomas Gohrke

Inhaltliche Schwerpunkte in der Beratung von Dr. Thomas Gohrke sind das Immobilienrecht (Projektentwicklungen, Transaktionen) und das Europa-, Verwaltungs- und Vergaberecht in den hochregulierten Bereichen der Gesundheitswirtschaft (Health Care) und des Glücksspiels. Zu seinen Mandanten zählen öffentliche Auftraggeber ebenso wie private Unternehmen, die in regulierten Industrien oder im Immobilienbereich tätig sind. Dr. Thomas Gohrke ist zudem Autor mehrerer Lehrbücher sowie diverser Fachpublikationen und koordiniert bei Luther den Bereich Real Estate & Infrastructure.
André Große Vorholt

André Große Vorholt

Dr. André Große Vorholt ist auf die Bereiche Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, Haftungsrecht und Compliance spezialisiert. Er vertritt Unternehmen und Individualpersonen in straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Ermittlungsverfahren. Außerdem unterstützt er Unternehmen im Rahmen der Rückgewinnungshilfe (Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen) und im Rahmen von M&A-Transaktionen bei der Aufdeckung von wirtschaftsstrafrechtlichen Risiken. Schließlich berät Herr Dr. Große Vorholt Unternehmen im Rahmen der Präventivberatung bei der Einführung und Umsetzung effektiver Compliance-Strukturen. Herr Dr. Große Vorholt fungiert bei einigen seiner Mandanten auch als Vertrauensanwalt und Ombudsmann.
Frank Gutsche

Frank Gutsche

Frank Gutsche berät seit langen Jahren schwerpunktmäßig bei Immobilien- und Unternehmenstransaktionen und im Gesellschaftsrecht. Letzteres umfasst insbesondere auch die Beratung bei der Bildung von Joint Ventures (gesellschafts- und vertriebsrechtliche Aspekte) im In- und Ausland. Zu seinen Mandanten zählen Unternehmen aus der Immobilienwirtschaft, aus der Industrie mit Schwerpunkt in den Bereichen Automotive und Maschinenbau ebenso wie Handelsunternehmen und Unternehmen aus dem Finanz- und Dienstleistungs-Sektor. Bei einer großen Zahl seiner Mandanten handelt es sich um ausländische Investoren, die in Deutschland in Immobilien und Beteiligungen investieren oder ihre Geschäftsaktivitäten in Deutschland durch Gründungen oder Akquisitionen starten oder ausweiten.
Stephan Götze

Stephan Götze

Dr. Stephan Götze berät und vertritt schwerpunktmäßig private Unternehmen und öffentliche Auftraggeber in den Bereichen Privates Baurecht und Architektenrecht, Vergaberecht, Vertragsrecht im Bereich Verteidigung und Sicherheit sowie der Informationstechnologie. Seine Expertise erstreckt sich vor allem auf die strategische Konzeptionierung von Projekten, die projektbegleitende Beratung bei Vertragsverhandlungen und der Vertragsumsetzung bis hin zu Rechtsstreitigkeiten. Er ist ein ausgewiesener Experte für die baubegleitende Beratung bei komplexen Hochbau-, Infrastruktur- und Anlagenbauvorhaben. Zu seinen Kerntätigkeiten gehört vor allem die Beratung im Zusammenhang mit (Beschaffungs-)Projekten der öffentlichen Hand, insbesondere in den Bereichen Infrastruktur, Verteidigung und Sicherheit, der Informationstechnologie und dem Gesundheitswesen. Dabei berät er seine Mandanten an der Schnittstelle zum Vergaberecht in allen Aspekten des Vertrags- und Prozessrechts. Das umfasst auch die strategische Strukturierung sowie die Erstellung von Vertragsdokumenten und die Durchführung von Vertragsverhandlungen sowie nach Abschluss eines Verga-beverfahrens die Vertretung bei der Abwehr und Durchsetzung von Nachtragsforderungen (Claim-Management) und der streitigen Durchsetzung („Post-Tender-Litigation“).
Joachim Heinemann

Joachim Heinemann

Dr. Joachim Heinemann berät seine Mandanten zu sämtlichen Fragen des Unternehmenskaufs. Verkäufer vertritt er insbesondere in Nachfolgesituation oder im Zusammenhang mit Exit-Transaktionen. Auf Käuferseite berät er seine Mandanten bei dem Erwerb geeigneter Zielunternehmen, um langfristige Beteiligungen, Management Buy Outs oder Private Equity Strategien zu realisieren. In diesem Zusammenhang wird Dr. Joachim Heinemann von seinen Mandanten regelmäßig mit der Durchführung von Due Diligence Untersuchungen und der umfassenden Erstellung sämtlicher relevanten Verträge beauftragt, um das Ziel seiner Mandanten einer strukturierten Transaktion zu realisieren. Er gibt ihnen Sicherheit im Umgang mit den komplexen Themen einer jeden individuellen Transaktion und führt diese zu einer maßgeschneiderten Lösung. Hierzu zählen neben dem eigentlichen Unternehmenskaufvertrag auch eventuelle Rückbeteiligungen der Verkäufer, Gesellschaftervereinbarungen, Erlösverteilungsvereinbarungen, Treuhandabsprachen, Call- und Put-Optionen, Earn-Out-Regelungen, Vesting, Kapital- und Finanzierungsmaßnahmen sowie sämtliche hierfür erforderlichen Begleitdokumente. Besondere Expertise hat Dr. Joachim Heinemann im Bereich des Kaufs und Verkaufs von Marketplace-Onlinehändlern. Hier hat er bereits mehrfach beim Erwerb von Amazon FBA-Sellern – auch unter Einsatz von Akquisitionsfinanzierungen – beraten und die Transaktionen gemeinsam mit seinen Mandanten zum Erfolg geführt. Zu den Mandanten von Dr. Joachim Heinemann zählen Finanzinvestoren, strategische Investoren, Unternehmer, Family Offices, Gründer und Manager.
Stefanie Hellmich

Stefanie Hellmich

Die Beratungsschwerpunkte von Dr. Stefanie Hellmich sind das IT- und Datenschutzrecht sowie der gewerbliche Rechtsschutz einschließlich Fragen des elektronischen Geschäftsverkehrs. Sie berät Unternehmen bei Rechtsfragen der Digitalisierung und bei der Nutzung neuer Technologien sowie beim Entwurf und der Verhandlung von Vertrags- und Geschäftsbedingungen u.a. für IT-Outsourcing- und Software-as-a-Service-Verträge, Vertriebs- und Kooperationsverträge sowie für IT-Support/ Service-Level-Verträge. Im Bereich Datenschutz unterstützt sie Unternehmen umfassend bei der Umsetzung der DSGVO und sonstigen Datenschutz-Compliance Themen einschließlich Gestaltungen des internationalen Datentransfers. Frau Dr. Hellmich berät auch zur Umsetzung der EBA-Guildelines.
Jens-Uwe Heuer-James

Jens-Uwe Heuer-James

Jens-Uwe Heuer-James berät in allen Rechtsfragen aus dem Bereich "Commercial". Ein Schwerpunkt liegt dabei in der Gestaltung und Verhandlung komplexer Verträge wie Anlagebauverträge sowie dem Claim-Management. Weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit ist die Beratung zur Produkthaftung und Produktsicherheit mit Spezialthemen wie der CE-Konformitätsbewertung oder der technischen Dokumentation. Zu seinen Mandanten gehören Endhersteller und Zulieferer aus dem Maschinenbau, der Elektrotechnik und dem Konsumgüterbereich.
Steffen Häberer

Steffen Häberer

Der Tätigkeitsschwerpunkt von Steffen Häberer liegt in der Beratung im Bereich der Digitalisierung, des 5G-Ausbaus und der leitungsgebundenen Ver- und Entsorgung, insbesondere in den Bereichen Breitband, Energie und Wasser/Abwasser. Dabei vertritt er vorwiegend die öffentliche Hand und deren Unternehmen bei der rechtlichen Gestaltung von Vergabeverfahren, der Vertragsgestaltung und Vertragsverhandlungen. Im Vergaberecht berät er vorwiegend bei der Durchführung europaweiter Vergabeverfahren und bei der Begutachtung komplexer vergaberechtlicher Fragestellungen. Darüber hinaus vertritt er seine Mandanten in Verfahren vor den Vergabenachprüfungsinstanzen. Steffen Häberer hat umfangreiche Erfahrungen in der Begleitung von Dienstleistungs- und Konzessionsvergaben, insbesondere auf dem Gebiet der leitungsgebundenen Versorgung wie Telekommunikation/ Breitband und Energie.
Sebastian Janka

Sebastian Janka

Dr. Sebastian Janka berät nationale und internationale Mandanten im europäischen und deutschen Kartellrecht. Seine Beratung umfasst u.a. die Bereiche M&A/Transaktionen (Fusionskontrolle durch die Europäische Kommission und das Bundeskartellamt sowie die Koordinierung von multijurisdictional filings), kartellbehördliche Ermittlungs- und Bußgeldverfahren der Europäischen Kommission und des Bundeskartellamtes, Schadenersatzprozesse und sonstige gerichtliche und außergerichtliche Auseinandersetzungen (vor deutschen Gerichten sowie vor dem Europäischen Gericht und dem Europäischen Gerichtshof) sowie die Beratung zu Compliance-Themen. Ein weiterer Beratungsschwerpunkt liegt bei digitalen Geschäftsmodellen. Dr. Sebastian Janka ist Ambassador des Artificial Intelligence Center Hamburg (ARIC) e.V. und berufenes Mitglied der AG Recht (Kartellrecht) bei der „Plattform Industrie 4.0“, einem Digitalisierungsprojekt unter Initiative und Leitung des BMWi/BMBF, führender Industrieverbände und hochrangiger Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gewerkschaften.
Oliver Kairies

Oliver Kairies

Die Schwerpunkte der Beratung von Dr. Oliver Kairies liegen in der Betreuung und Koordinierung komplexer wettbewerblicher Bieterverfahren, Privatisierungen und Restrukturierungsprojekten. Einen weiteren Beratungsschwerpunkt stellt die Beratung und Koordinierung nationaler und internationaler Unternehmenstransaktionen sowie die sportrechtliche Beratung von Investoren, Sponsoren und Athleten dar. Darüber hinaus ist Dr. Kairies bei Luther Koordinator des Bereichs Health Care & Life Science.
Jens Kaiser

Jens Kaiser

Jens Kaiser ist Experte bei der Beratung ausländischer Immobilieninvestoren und Projektentwickler beim deutschen Markteintritt, mit starkem Industriefokus im Logistikbereich. Zu seinen Mandanten zählen Unternehmen mit Konzernstrukturen u. a. in den Vereinigten Staaten, Großbritannien, Spanien und Italien. Darüber hinaus berät er in Deutschland öffentliche und private Bauherren, aber auch große und mittelständische Bauunternehmen und Planungsbüros. Besondere Schwerpunkte seiner Beratung liegen in der Begleitung gestörter Bauabläufe sowie der Gestaltung und Verhandlung komplexer Bau- und Architektenverträge, insbesondere unter Einbindung von Generalunternehmern. Jens Kaiser ist spezialisiert auf die gerichtliche Vertretung in Bausachen und insbesondere von Bauträgern.
Franziska Klaß-Dingeldey

Franziska Klaß-Dingeldey

Frau Klaß-Dingeldey berät zu Fragen aus dem Vergaberecht und dem öffentlichen Wirtschaftsrecht. Ein Schwerpunkt ihrer Beratungstätigkeit liegt dabei in der Beratung und Begleitung öffentlicher Auftraggeber bei der Konzeptionierung und elektronischen Durchführung von Vergabeverfahren. Ihr besonderes Interesse gilt dabei der adäquaten Umsetzung technischer und wirtschaftlicher Anforderungen bei komplexen Ausschreibungen. Soweit erforderlich gehört auch die Beratung und Vertretung von Auftraggebern in Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und Beschwerdeverfahren vor den Oberlandesgerichten zu ihrem Tätigkeitsfeld. Daneben berät sie Bieter bei der Teilnahme an Vergabeverfahren und der Durchführung von Nachprüfungsverfahren. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt auf der Erstellung von Gutachten zu diversen vergaberechtlichen Fragestellungen von den Möglichkeiten der Direktvergaben - auch im Wege der Inhousevergabe - bis hin zu Fragen der Auftragsänderungen. Darüber hinaus gilt das Interesse von Dr. Franziska Klaß-Dingeldey auch dem öffentlichen Wirtschaftsrecht, insbesondere dem Kommunalwirtschaftsrecht sowie dem Zuwendungs- und Beihilferecht.
Elisabeth Kohoutek

Elisabeth Kohoutek

Elisabeth Kohoutek ist Rechtsanwältin für den Bereich Life Sciences mit Schwerpunkt auf digitale Gesundheit. Elisabeth Kohoutek bietet Mandanten im Pharma- und Gesundheitswesen insbesondere strategische Rechtsberatung an der Schnittstelle zwischen Recht, Technologie und Wissenschaft an. Hier verfügt sie über umfangreiche Erfahrung in relevanten Kernbereichen wie Datenschutz, regulatorische Compliance, Produkthaftung, Telemedizin und Fernbehandlung, Nutzung von Gesundheitsdaten und klinische Forschung.
Thomas Kuhnle

Thomas Kuhnle

Dr. Thomas Kuhnle berät bei nationalen und internationalen Unternehmenstransaktionen. Die Beratung reicht von der rechtlichen Strukturierung, über Due Diligence Prüfungen und Vertragsverhandlungen bis hin zur postakquisitorischen Integration. Die Tätigkeit umfasst auch Sanierungs- und Krisentransaktionen. Zu seinen Mandanten gehören strategische Investoren verschiedener Branchen, Private Equity Häuser, Start-ups und Venture Capital Investoren, Family Offices und Banken. Er ist auch bei Privatisierungen tätig und berät Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte und Beiräte bei komplexen Projekten und in allen Fragen des Gesellschaftsrechts. In diesen Bereichen begleitet er auch streitige Auseinandersetzungen und Prozesse, insbesondere zu Post M&A und Transaktionsthemen.
Achim Meier

Achim Meier

Achim Meier, Leiter der Service Line Real Estate und Koordinator des Bereichs Real Estate & Infrastructure bei Luther, ist auf privates Bau- und Architektenrecht, Immobilien- und Vergaberecht spezialisiert. Unter anderem zählen Universitäten, Kliniken, Krankenhäuser, Bauunternehmen und institutionelle Bauherren zu seinen Mandanten. Er ist ein bundesweit ausgewiesener Experte für die baubegleitende Beratung bei komplexen Hochbau-, Infrastruktur- und Anlagenbauvorhaben. Als Rechtsanwalt und Immobilienökonom sowie auf Grundlage seiner besonderen Erfahrung bei der erfolgreichen Realisierung komplexer Bauvorhaben begleitet er Projekte in der frühen strategischen Positionierung, der Strukturierung nationaler und internationaler Vergabeverfahren (z. B. Partnerschaftsmodelle), bis hin zur baulichen Fertigstellung. Des Weiteren vertritt er seine Mandanten in gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Auseinandersetzungen. Ein besonderer Schwerpunkt seiner Arbeit liegt in der strategischen Beratung, der Abwehr und Durchsetzung von Nachtragsforderungen sowie in der Entwicklung von Claim-Strategien.
Julian Monden

Julian Monden

Julian Monden berät im Bereich Corporate/M&A und Private Wealth, insbesondere zu gesellschafts- und erbrechtlichen Fragestellungen. Julian Monden ist spezialisiert auf die Planung und Umsetzung komplexer Unternehmensnachfolgen und die Strukturierung privater Vermögen. Neben der Errichtung von (Familien-)Gesellschaften unterschiedlicher Rechtsformen und Stiftungen stehen insbesondere komplexe Testaments- und Erbvertragsgestaltungen sowie die zivilrechtliche Begleitung lebzeitiger Vermögensübertragungen im Zentrum der Beratung von Julian Monden. Als Mitglied unserer Service Line Corporate/M&A liegt ein weiterer Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Julian Monden auf Restrukturierungen, Unternehmenskäufen, Joint Ventures und Umwandlungsvorgängen auf nationaler Ebene und im grenzüberschreitenden Kontext, insbesondere im Automotive-Sektor. Darüber hinaus berät Julian Monden im Rahmen des Corporate Housekeeping regelmäßig zu allgemeinen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen. Julian Monden vertritt zudem regelmäßig vermögende Privatpersonen und Unternehmen außergerichtlich und gerichtlich in erb- und gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen.
Axel Mühl

Axel Mühl

Dr. Mühl hat sich auf die Bereiche des Gesellschaftsrechts und des gesellschaftsrechtsnahen Steuerrechts spezialisiert. Hier berät er inländische und ausländische Unternehmen sowie international agierende Unternehmensgruppen in allen Fragen des Handels- und Gesellschaftsrechts unter besonderer Beachtung steuerlicher Fragestellungen. Seine Tätigkeiten umfassen insbesondere die nationale und internationale Umstrukturierung von Unternehmen und Unternehmensgruppen sowie den Kauf und Verkauf von Unternehmen (M&A). Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Prozessführung vor staatlichen Gerichten, insbesondere bei gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten. Darüber hinaus begleitet er Unternehmen und Unternehmer des gehobenen Mittelstands im Rahmen der geordneten Nachfolgeplanung.
Daniel Naumann

Daniel Naumann

Die Tätigkeitsschwerpunkte von Daniel Naumann liegen in der rechtlichen Begleitung von öffentlichen Auftraggebern bei europaweiten Vergaben, öffentlichen Ausschreibungen und komplexen Beschaffungsvorhaben. Er unterstützt Vergabestellen insbesondere bei der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen, bei der Druchführung von Bietergesprächen, bei der Auswertung von Angeboten und beim Umgang mit Bieteranfragen und -rügen. Zudem umfasst die Beratung von Herrn Naumann insbesondere auch die rechtssichere Umsetzung der E-Vergabe im Bereich der Verfahrensgestaltung und -dokumentation. In diesem Zusammenhang hat er die Abwicklung von mehr als 100 Vergabeverfahren über eine namhafte E-Vergabeplattform betreut. Außerdem ist Daniel Naumann Autor zahlreicher Fachbeiträge in Kommentaren und Zeitschriften u.a. auf dem Gebiet des Vergaberechts.
Ulrich Philippi

Ulrich Philippi

Ulrich Philippi berät überwiegend nationale und grenzüberschreitende M&A-Transaktionen sowie Reorganisationen und Carve-outs. Darüber hinaus berät Ulrich Philippi in Compliance-Fragen, konzernrechtlichen Sachverhalten, Post M&A- und Gesellschafterstreitigkeiten sowie bei der Umsetzung strategischer Projekte im gesellschaftsrechtlichen Kontext. Zu seinen Mandanten zählen Familienunternehmen, internationale Konzerne, private und strategische Investoren, Family Offices sowie die Öffentliche Hand. Er ist zudem bei einer Reihe von größeren mittelständischen Unternehmen zentraler Ansprechpartner für sämtliche Rechtsfragen.
Achim Pütz

Achim Pütz

Achim Pütz verfügt über umfangreiche Erfahrungen in der Rechtsberatung deutscher und internationaler Mandanten hinsichtlich traditioneller und alternativer Investmentfonds und ist spezialisiert auf die Konzeption, Dokumentation und den Vertrieb strukturierter Finanzprodukte und Verpackungslösungen. Er berät regulierte und nicht-regulierte institutionelle Investoren hinsichtlich ihrer Anlagen in komplexe alternative Investmentstrukturen, insbesondere Hedge- und Commodity-Fonds, Immobilien- und Infrastrukturfonds sowie auch Debt- und Private Equity-Fonds.
Eva-Maria Rütz

Eva-Maria Rütz

Dr. Eva Rütz berät in sämtlichen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, häufig mit internationalem Bezug. Ihr wesentlicher Beratungsschwerpunkt liegt hier bei der Restrukturierung von Unternehmen und im Transaktionsbereich sowie bei der Beratung an der Schnittstelle zwischen Arbeits- und Medizinrecht für Unternehmen der Gesundheitsbranche. Im Bereich des Medizinrechts ist sie auf die wirtschaftsmedizinrechtliche Beratung von sämtlichen Leistungserbringern spezialisiert (Krankenhäuser, Universitätsklinika, Vertragsärzte/MVZ, Apotheker). Sie leitet die Arbeitsgruppe "Stationäre und ambulante Leistungserbringer" zusammen mit Dr. Hendrik Bernd Sehy.
Andy Schaal

Andy Schaal

Andy Schaal ist spezialisiert und berät schwerpunktmäßig im Immobilienwirtschafts- sowie im Gesellschaftsrecht. Im Rahmen seiner immobilienrechtlichen Tätigkeit begleitet Andy Schaal komplexe, auch grenzübergreifende Einzel- und Portfoliotransaktionen für Investment Fonds, Family Offices und andere institutionelle Investoren aus dem In- und Ausland. Er hat weitreichende Erfahrungen im Immobilienrecht und den dafür relevanten Fragestellungen zu gesellschaftsrechtlichen und Finanzierungsaspekten. Des Weiteren berät Andy Schaal seine Mandanten beim Management, der Entwicklung und Strukturierung ihrer Liegenschaften, Niederlassungen und Portfolios sowie zu allen Aspekten des gewerblichen Mietrechts. Andy Schaal ist zudem Lehrbeauftragter an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin und lehrt dort seit dem Wintersemester 2023 im Unternehmensrecht.
Robert Schindler

Robert Schindler

Robert Schindler ist als Rechtsanwalt mit Schwerpunkten in den Bereichen Mergers & Acquisitions und Private Equity tätig. Mit einem Hintergrund im Wirtschafts- und Gesellschaftsrechts berät er Konzerne, Beteiligungsunternehmen und ihre Portfoliogesellschaften bei Unternehmenskäufen und -verkäufen, sowohl bei Mehrheits- als auch bei Minderheitsbeteiligungen. Seine Expertise erstreckt sich neben der laufenden gesellschaftsrechtlichen Beratung auf die Transaktionsberatung, wobei Beratungsschwerpunkte auf Leveraged Buyouts / Management Buyouts, Joint Ventures und Umstrukturierungen liegen. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Gestaltung von Gesellschafter- und Beteiligungsvereinbarungen, die entscheidend sind, um den Erfolg einer Beteiligung sicherzustellen.
Barbara Schmidt

Barbara Schmidt

Dr. Barbara Schmidt berät in immobilienrechtlichen Fragen insbesondere auch für die öffentliche Hand und von dieser gehaltene Wirtschaftsunternehmen. Dies umfasst neben der laufenden Beratung die Begleitung von umfassenden Immobilienprojekten, auch bei der Vergabe und in der Reorganisation und Restrukturierung. Zudem begleitet sie Transaktionen, insbesondere auch im Immobilienbereich. Haftungs- und ausgleichsrechtliche sowie versicherungsrechtliche Fragestellungen in diesen Zusammenhängen gehören dabei ebenfalls zu ihrem Beratungsspektrum.
Wulff-Axel Schmidt

Wulff-Axel Schmidt

Dr. Wulff-Axel Schmidt berät in allen Fragen des Wettbewerbs-, Marken-, Urheber und IT-Rechts. Hier widmet er sich insbesondere der Umsetzung von Sourcing- und Schutzrechtsstrategien (beispielsweise bei Unternehmenskäufen und -verkäufen und Unternehmensreorganisationen) sowie der Gestaltung von Lizenz- und Kooperationsverträgen und IT-Projektverträgen. Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen zudem auf dem Gebiet der Neuen Medien und des Datenschutzes. Er hält ständig Vorträge und Seminare zum Wettbewerbs-, Marken- und IT-Recht.
Lisa Jennifer Schmölz

Lisa Jennifer Schmölz

Lisa Schmölz berät Unternehmen der Privatwirtschaft sowie die öffentliche Hand sowohl bei Neubauvorhaben als auch bei Bestandsimmobilien. Den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit bildet hierbei die Vertragsgestaltung in sämtlichen Facetten des privaten Bau- und Architekten-/Ingenieurrechts sowie die projektbegleitende Beratung in der Planungs- und Bauphase. Darüber hinaus umfasst das Tätigkeitsfeld von Frau Schmölz die Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen im Rahmen von gerichtlichen Verfahren sowie außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren.
Astrid Seehafer

Astrid Seehafer

Dr. Astrid Seehafer ist Partnerin in unserem Berliner Büro und ausgewiesene Spezialistin für Product Compliance, Produkthaftung und ESG. Sie berät Unternehmen aus der produzierenden Industrie und dem Handel (Einzel- und Großhandel, E-, Re- und Quick-Commerce), insbesondere aus dem MedTech- und Pharmabereich, der Lebensmittel-, Kosmetik- und Beautybranche, dem Fashion- und Konsumgütersektor sowie Unternehmen aus der Plattformindustrie. Sie ist Expertin für strategische Beratung zu allen regulatorischen Fragen, v.a. rund um die Entwicklung, Zulassung, Herstellung, Vermarktung und Entsorgung von Produkten, sowie zu den Anforderungen aus der EU Green Deal Regulierung. Dr. Astrid Seehafer verfügt zudem über langjährige Erfahrung bei der Verteidigung von grenzüberschreitenden und komplexen Produkthaftungsverfahren, wobei ihre Mandanten ihr Branchenwissen, ihren strategischen Weitblick und Pragmatismus besonders schätzen.
Nina Stephan

Nina Stephan

Nina Stephan berät sowohl nationale wie internationale Mandanten zu allen Fragestellungen in den Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Zu ihrem Beratungsfeld zählen insbesondere die Erstellung von Verträgen, Richtlinien und Betriebsvereinbarungen, die arbeitsrechtliche Beratung beim Personalabbau sowie die Beratung bei Fragen zum Arbeitnehmerdatenschutz. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der regelmäßigen Prozessführung vor Arbeits- und Zivilgerichten.
Michael Ströbel

Michael Ströbel

Michael Ströbel ist auf Venture Capital und M&A-Transaktionen spezialisiert. Er berät nationale und internationale Investoren und Unternehmen bei Unternehmenskäufen und –verkäufen, strategischen sowie Finanzinvestitionen oder bei sonstigen (vorgelagerten oder nachakquisitorischen) Strukturierungsüberlegungen. Michael Ströbel verfügt über eine besondere Expertise in den Bereichen IT/High-Tech Ventures und Start-ups, wo er Gründer insbesondere bei der Strukturierung ihres Start-ups, im Rahmen der Corporate Governance (Satzungen, Gesellschaftervereinbarungen, etc.) und bei der Implementierung von (Mitarbeiter und Gründer) Incentive Schemes unterstützt sowie Venture Capital Investoren im Rahmen von Investitionsrunden und den entsprechenden Gesellschafter-/Investitionsvereinbarungen berät.
Klaus Thönißen

Klaus Thönißen

Herr Thönißen berät insbesondere im Zusammenhang mit Restrukturierungen von Unternehmen oder Unternehmensgruppen sowie bei Betriebsübergängen. Dabei gehört neben der Beratung des Mandanten auch die intensive Begleitung von Verhandlungen über einen Interessenausgleich und Sozialplan mit den entsprechenden Arbeitnehmervertretungen zu seinem Aufgabengebiet. Zu seinen Mandanten zählen insbesondere Familienunternehmen. Nicht zuletzt wegen einer einjährigen Interims-Tätigkeit als Legal Counsel bei der Ottobock SE & Co. KGaA hat er beste Kenntnisse von Unternehmensabläufen und bietet daher eine umfassende, strategische Beratung an.
Denis Ullrich

Denis Ullrich

Den Schwerpunkt der Beratungstätigkeit von Denis Ullrich bildet die rechtliche Beratung beim Verkauf und Erwerb von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen (M&A), bei der Unternehmensgründung und Unternehmens- und Konzernreorganisationen. Seine Tätigkeit umfasst auch Sanierungs- und Krisentransaktionen. Zu den von ihm betreuten Mandanten gehören mittelständische Unternehmen, internationale Konzerne und strategische Investoren verschiedener Branchen sowie Private Equity Häuser und Unternehmer im Rahmen der Unternehmensnachfolge. Daneben berät Denis Ullrich Gesellschafter, Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte und Beiräte in allen Fragen des Handels- und Gesellschaftsrechts.
Melanie Verstege

Melanie Verstege

Melanie Verstege verfügt über eine langjährige Erfahrung im Bereich der Vertragsgestaltung und -verhandlung. Sie ist spezialisiert auf handelsrechtliche Fragestellungen und berät privatwirtschaftliche Unternehmen insbesondere beim nationalen und internationalen Bezug und Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen sowie bei der außergerichtlichen/gerichtlichen Lösung von Konfliktfällen. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Betreuung nationaler und EU-weiter Vergabeverfahren. Hier berät Melanie Verstege öffentliche Auftraggeber oder Bieter bei vielzähligen Fragestellungen zu vergabe- und vertragsrechtlichen Schnittstellen während eines Ausschreibungsverfahrens und unterstützt bei der rechtlichen Durchsetzung / Abwehr von Ansprüchen nach Zuschlagserteilung.
Robert von Steinau-Steinrück

Robert von Steinau-Steinrück

Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück ist Arbeitsrechtler. Er berät und vertritt gerichtlich Unternehmen und Führungskräfte in Fragen des kollektiven und individuellen Arbeitsrechts. Seine Schwerpunkte sind: Betriebsverfassungs-, Personalvertretungs und Tarifrecht Restrukturierungen, Personalabbau, Kündigungen Betriebsübergänge und Arbeitsrecht in Transaktionen Mitbestimmung und Compliance sowie Fragen des Arbeitskampfes Vertretung und Beratung von Führungskräften
Anika Wendelstein

Anika Wendelstein

Anika Wendelstein berät und vertritt Mandanten in komplexen Wirtschaftsstreitigkeiten vor Schiedsgerichten und staatlichen Gerichten. Ihre Schwerpunkte sind Organhaftungsverfahren, Mängelgewährleistungs- und Produkthaftungsverfahren, ESG-Streitigkeiten und die Abwehr von Verbraucherklagen. Auch berät und vertritt Anika Wendelstein Unternehmen in Streitigkeiten aus M&A-Deals und Gesellschafterstreitigkeiten. Darüber hinaus ist sie auf die außergerichtliche strategische Beratung in Konfliktsituationen spezialisiert.
Thomas Willaschek

Thomas Willaschek

Dr. Thomas Willaschek berät zur Regulierung im Bereich Healthcare. Er begleitet Gesundheitsunternehmen, Medizinische Versorgungszentren, MVZ-Konzerne, Arzt- und Zahnarztpraxen, Tech-Unternehmen, DiGA-Hersteller, Investoren und Managementgesellschaften sowie Körperschaften und Verbände strategisch und zu allen regulatorischen Fragen der ambulanten und digitalen Leistungserbringung sowie der Heil- und Hilfsmittelversorgung. Thomas Willaschek entwickelt Geschäftsmodelle, ermöglicht den Zugang zum GKV-System, begleitet Transaktionen, gestaltet Kooperationen und sichert die adäquate Vergütung erbrachter Leistungen. Er ist häufig befasst mit Projekten im Bereich Digital Health. Seine Schwerpunkte liegen im Vertragsarztrecht, Berufsrecht der Heilberufe und in der Vertragsgestaltung, außerdem im Medizinprodukterecht (IVD/Labor, Software) und Datenschutzrecht.
Udo Wißwede

Udo Wißwede

Udo Wißwede berät im Schwerpunkt Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Regelmäßig berät er seine Mandanten bei der arbeitsrechtlichen Umsetzung von Akquisitionen und Reorganisationen. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehört die Beratung seiner Mandanten in Fragen der betrieblichen Mitbestimmung, insbesondere bei Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen. Im Rahmen der Unternehmensmitbestimmung berät Udo Wißwede Gesellschafter bei der Gestaltung der Mitbestimmung in ihren Unternehmen. Regelmäßig wird Udo Wißwede bei der Lösung komplexerer Trennungsprozesse von Führungskräften hinzugezogen. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der gerichtlichen Vertretung bei Fragen der betrieblichen Altersversorgung. Er vertritt seine Mandanten gerichtlich und außergerichtlich vor allen deutschen Gerichten, einschließlich des Bundesarbeitsgerichts.
Cornelia Yzer

Cornelia Yzer

Cornelia Yzer berät in- und ausländische Unternehmen bei Mergers & Acquisitions sowie bei regulatorischen Fragestellungen, wobei sie ihre langjährige Erfahrung sowohl in der Industrie als auch in Regierungsämtern in die Beratungstätigkeit einbringt. Ein besonderer Branchenfokus von Cornelia Yzer liegt in den Sektoren Life Science und Digitalwirtschaft. In der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft ist Cornelia Yzer Koordinatorin des Bereichs Health Care & Life Science sowie der Arbeitsgruppe Digital Health. Darüber hinaus berät Cornelia Yzer Mandanten in allen Fragen der Forschungsförderung.
Christian Zanner

Christian Zanner

Prof. Zanner berät Auftraggeber bei der Erstellung von Bewerbungs- und Einkaufsbedingungen, übernimmt projektbegleitende Beratung bei komplexen Baumaßnahmen im Rahmen des leistungsbezogenen Ausschreibungskonzeptes und der Vertragsgestaltung, sowie nach Vertragsschluss, bei der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen, Ansprüchen aus Verzug etc. einerseits sowie die Abwehr von Nachtragsforderungen andererseits. Er berät auch Auftragnehmer bei Vertragsverhandlungen sowie im Rahmen der Baubegleitenden Rechtsberatung vollumfänglich bei der Durchsetzung von Forderungen, wie Forderungen aus gestörtem Bauablauf, Nachträgen etc. Er erstellt Gutachten zu komplexen baurechtlichen Fragestellungen und verfügt über langjährige Erfahrung in anwaltlichen Projektteams und deren Führung. Zudem ist Prof. Zanner als Schlichter und Schiedsrichter tätig.