Deutsche Kartellrechtspraxen bieten umfassende Beratung zu Kartellschadensersatz, Bußgeldverfahren und fusionskontrollrechtlichen Fragestellungen, wobei insbesondere Fusionen mit grenzüberschreitenden Aspekten eine internationale Arbeitsweise für die Kanzleien immer unabdingbarer machen. Neben eigenen Standorten in Brüssel sind viele Sozietäten auch über globale Standorte oder unabhängige Netzwerke aktiv. Stellvertretend für die immer wichtiger werdende internationale Vernetzung, wurde beispielsweise Marc Besen von Clifford Chance im Berichtszeitraum zum Co-Leiter der globalen Kartellrechtspraxis ernannt und der ehemalige Global Head von Linklaters, Christian Ahlborn, wechselte zu Covington & Burling LLP, während DLA Piper in Brüssel den Kartellrechtler Laurent Geelhand von Hausfeld & Co LLPs Londoner Standort gewann. Auf nationaler Ebene gab es jüngst jedoch weniger Personalwechsel: Maren Tamke wechselte von Freshfields Bruckhaus Deringer zu Dentons, Lukas Rengier ging von Allen & Overy LLP zu Hogan Lovells International LLP und DLA Piper begrüßte Justus Herrlinger von White & Case LLP, hatte aber auch einige Abgänge zu vermelden, so zum Beispiel Sergej Bräuer zu Debevoise & Plimpton LLP und Jan Dreyer zu FPS.Nach wie vor spielen Digitalisierungsthemen eine wichtige Rolle für viele Kanzleien, allen voran die 10. GWB-Novelle, auch Digitalisierungsgesetz genannt, welche im Januar 2021 in Kraft trat und den digitalen Markt aus wettbewerbsrechtlicher Sicht besser und fairer gestalten soll. Die Erweiterung hierzu, der Paragraph 19a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) soll klären, wie man mit sogenannten Torwächtern oder Gatekeeper-Online-Pattformen umgeht. Beispiele hierfür sind Suchmaschinen oder Plattformen der sozialen Medien, wie etwa Google und Meta/Facebook, wobei das Kartellamt den sogenannten ümüB-Status (überragende markt-übergreifende Bedeutung für den Wettbewerb) verhängen kann, was eine verschärfte Kontrolle durch das Bundeskartellamt nach sich zieht.Ein weiterer Beratungsschwerpunkt, häufig im Zusammenhang mit der Fusionskontrolle beziehungsweise dem Außenwirtschaftsrecht, stellt die EU-Verordnung zu FDI (Foreign Direct Investment) dar, die bereits Ende 2020 in Kraft trat und aus dem Ausland kommende Investitionen in Bezug auf Unternehmen der kritischen Infrastruktur stärker überprüfen soll. Die Beratung der Kanzleien hierzu ist auch im Kartellrecht ein häufiges Schnittstellenthema.
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