Die öffentlich-rechtliche Beratung war 2022 durch die Covid-19-Pandemie, den Ukraine-Krieg, Lieferkettenthematiken und die Klimawende maßgeblich geprägt.
Wenngleich die Corona-Pandemie langsam abebbt und die diversen Coronamaßnahmen zurückgefahren werden, blieben beihilferechtliche Sachverhalte im Zusammenhang mit diesen Hilfsmaßnahmen weiterhin ein aktuelles Thema wie sich beispielsweise an den Beihilfebeschwerden gegen die Lufthansa-Hilfen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfond ablesen ließ.
Für Aufmerksamkeit sorgte zudem der Versuch der Beschleunigung des Ausbaus des deutschlandweiten Schnellladeinfrastrukturnetzwerkes für Elektro-Automobile, dem sogenannten Deutschlandnetz, das durch die Bereitstellung von Fördermitteln zu Beilhilfebeschwerden von privaten Ladesäulenbetreibern bei der EU-Kommission führte. Ähnliche Beachtung bekam auch das Nachfolgeticket zum 9-Euro-Ticket von nicht-schienengebundenen Bahnkonkurrenten, die eine Wettbewerbsverzerrung fürchten, während die Beratung im Kontext der CO2-Einsparung mit Hilfe von staatlicher Förderung, wie beispielsweise dem sogenannten Grünen Stahl, ebenso diverse Praxen beschäftigte.
Der starke politische Fokus insbesondere auf die Klimawende prägte auch die vergaberechtliche Tätigkeit am deutschen Markt, die insbesondere einen Anstieg an Ausschreibungen zu E-Mobilität und des Deutschlandnetzes, sowie dem Ausbau erneuerbarer Energien beinhaltete. Ebenso steht der Wohnungsbau – nicht nur unter Klimagesichtspunkten, sondern auch sozialen Aspekten, wie beispielsweise durch anteiligen Bau mietpreisgedämpfter Wohnungen – im Fokus. Hier finden klassische Bauausschreibungen statt, wie auch Ausschreibungen im Rahmen ganzer Quartiersentwicklungen. Der Bundeswehr stehen für 2022 einmalig durch das Sondervermögen Bundeswehr zusätzliche €100 Milliarden für gezielte Investitionen, insbesondere in bedeutsame und komplexe mehrjährige Ausrüstungsvorhaben, zur Verfügung, was ebenfalls in einem starken Anstieg an hochvolumigen Rüstungsausschreibungen resultierte. Zudem sorgte im Gesundheitsbereich das Krankhauszukunftsgesetz, welches bis 2023 bis zu €4,3 Milliarden für Investitionen in Notfallkapazitäten, Digitalisierung und IT-Sicherheit bereitstellt, zu einer stark erhöhten Vergabetätigkeit.
Im wirtschaftsverwaltungsrechtlichen Kontext spielt der Ukraine-Krieg eine besonders große Rolle: Nach dem Einmarsch Russlands in die Ukraine und den folgenden Sanktionen, herrschte viel Beratungsbedarf zu Compliance-Belangen und dem Umgang mit neuen außenwirtschafts- und sanktionsrechtlichen Regelungen, wobei schnell Themen rund um die Enteignung und Verstaatlichung von russischen Unternehmen, insbesondere aus dem Energiebereich, wie Gazprom Germania und Uniper, in den Vordergrund rückten.
2023 wird außerdem das neue Sorgfaltspflichtengesetz, welches am 1. Januar 2023 in Kraft trat und auch als Lieferkettengesetz bekannt ist, eine zunehmend zentrale Rolle spielen. Das Gesetz zielt darauf ab, die internationale Menschenrechtslage zu verbessern, indem es Anforderungen an ein verantwortliches Management von Lieferketten für bestimmte Unternehmen festlegt.