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Frauenpower bei CBH Rechtsanwälte

Köln, den 11. März 2025 Pünktlich zum Weltfrauentag standen anlässlich der Jahresgesellschafterversammlung der Kanzlei CBH Rechtsanwälte am 07. und 08. März 2025 gleich zwei Rechtsanwältinnen im Mittelpunkt: Johanna Gillert und Britta Lissner! Johanna Gillert begann ihre berufliche Laufbahn bereits als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei CBH, absolvierte später in der Kanzlei auch ihr Referendariat und ist, mit einem starken Fokus auf das Insolvenzrecht, seit sieben Jahren fester Bestandteil des Teams im Handels- und Gesellschaftsrecht. Am vergangenen Wochenende wurde sie nun als neue Equity Partnerin in den Gesellschafterkreis aufgenommen. Johannes Ristelhuber, Teampartner und Geschäftsführer der Sozietät, sagt über die neue Sozia: „Johanna Gillert lebt CBH! Sie hat innovative Ideen sowohl in der Mandatsarbeit als auch für die Kanzlei. Wir freuen uns, dass sie diese nun zukünftig als Partnerin umsetzen kann.“ Britta Lissner ist auch ein wichtiger Teil der CBH-Familie und verstärkt das Team von Prof. Dr. Ingo Jung und Nadja Siebertz seit 2016 als Rechtsanwältin im Gewerblichen Rechtsschutz.  Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit, für die Sie 2023 und 2024 von IP Stars als „Rising Star“ ausgezeichnet wurde, liegt im Marken- und Wettbewerbsrecht sowie im Designrecht. Ihr besonderes Engagement für diesen Fachbereich wurde nun durch die Kanzlei CBH mit der Ernennung zur Counsel gewürdigt. „Britta Lissner ist mit Ihrer fachlichen Expertise und Ihrer Einsatzfreude für die Belange der Mandanten eine der tragenden Säulen in unserem IP-Team. CBH ist stolz, mit Johanna Gillert und Britta Lissner, zwei überaus versierten und engagierten Kolleginnen, aktiv die Zukunft der Kanzlei weiter gestalten zu können“, so Geschäftsführerin Nadja Siebertz.  
15 April 2025
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CBH vertritt LVR erfolgreich vor Oberverwaltungsgericht: Ablehnung der Nachbesetzung von AfD-Ausschusssitzen bestätigt

Die Landschaftsversammlung Rheinland (LVR) war berechtigt, die Nachbesetzung freigewordener Sitze der AfD-Fraktion in verschiedenen Ausschüssen abzulehnen.Das Oberverwaltungsgericht (OVG) entschied am 11. November 2024 zugunsten des LVR und änderte damit das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Köln. Der LVR wurde in diesem Verfahren erfolgreich von Dr. Jochen Hentschel, Partner der Kanzlei CBH Rechtsanwälte, vertreten. Nachdem Vertreter der AfD aus diversen Gremien der Landschaftsversammlung ausgeschieden waren, beantragte die Fraktion die Wahl von Nachfolgern für ihre freigewordenen Sitze. Die Landschaftsversammlung führte Wahlen durch und lehnte die Nachbesetzung mit den vorgeschlagenen Kandidaten zum Teil ab. Die AfD-Fraktion klagte daraufhin, um gerichtlich festzustellen, dass die Landschaftsversammlung zur Wahl sämtlicher ihrer Kandidaten verpflichtet gewesen sei. Das Verwaltungsgericht Köln gab der Klage zunächst teilweise statt. Das Oberverwaltungsgericht stellte nun jedoch klar, dass die Regelungen der Landschaftsverbandsordnung und Gemeindeordnung eine freie Wahl vorschreiben: „Die Freiheit der Wahl muss gewahrt bleiben; Fraktionen haben kein Besetzungsrecht, sondern lediglich das Vorschlagsrecht“, führte der Vorsitzende Richter des 15. Senats aus. Das OVG sah zudem keine Anhaltspunkte für ein rechtsmissbräuchliches Verhalten der Landschaftsversammlung gegenüber der AfD-Fraktion. Die Revision wurde nicht zugelassen; eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ist möglich.  
31 January 2025
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