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Thomas  Mack

Thomas Mack

Thomas Mack berät in allen Bereichen des Gesellschaftsrechts. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind die Organhaftung, die Durchsetzung und Abwehr sonstiger Haftungsansprüche und Gesellschafterstreitigkeiten. Eine besondere Rolle spielt dabei das Partnerschafts- und Sozietätsrecht. Dies umfasst die Beratung von Freiberuflern und Gesellschaften bei sämtlichen gesellschaftsrechtlichen Themen, insbesondere im Rahmen interner Konflikte, der Neufassung des Partnerschaftsvertrags, des Ausscheidens von Berufsträgern und der Gründung von Spin-offs. Überdies ist Thomas Mack im privaten Immobilienrecht tätig und Mitglied der deutsch-italienischen Juristenvereinigung.