Finanzmarktaufsicht in Deutschland
Umfasst neben dem Fokus auf Bankaufsichtsrecht auch weitere aufsichtsrechtliche Themen im Bereich Finanzdienstleistungen. Die stärksten Kanzleien in der Beratung im FinTech-Segment sind Teil eines gesonderten Rankings.
Freshfields Bruckhaus Deringer
Freshfields Bruckhaus Deringer verfügt über eine breite Aufsichtsrechtspraxis, deren Mandantenstamm zahlreiche Banken, Handelsplätze, Asset-Manager sowie Unternehmen umfasst, die und zu allen Aspekten des Bankaufsichtsrechts berät. Dazu zählen M&A- und Portfoliotransaktionen, Bankrestrukturierungen und andere Finanzmarktstabilisierungsmaßnahmen sowie FinTech-Themen. Alexander Glos, Co-Leiter der kanzleiweiten Finanzsektor-Gruppe, deckt hierbei neben bankaufsichtsrechtlichen auch investmentrechtliche Themen ab und ist im Recht der Zahlungsdienste versiert, während Of Counsel Thomas Emde Banken bei potenziellen Pflichtverletzungen von Organmitgliedern sowie bei internen Untersuchungen betreut. Gunnar Schuster und Markus Benzing zählen ebenso zum Kernteam und sind umfassend im Bankaufsichtsrecht tätig.
Weitere Kernanwälte:
Alexander Glos; Thomas Emde; Gunnar Schuster; Markus Benzing
Hengeler Mueller
Hengeler Mueller beschäftigte sich während des Berichtszeitraums weiterhin intensiv mit der Konsolidierung des europäischen Bankensektors, was sich in Mandaten zu grenzüberschreitenden Verschmelzungen zwischen Banken niederschlug. Ebenso aktiv zeigte man sich in der bankaufsichtsrechtlichen Transaktionsbegleitung sowie in der Betreuung von Brexit- und FinTech-Themen. Für den letztgenannten Bereich ist Christian Schmies der zentrale Kontakt, der zu diesbezüglichen regulatorischen Vorgaben und Lizenzanträgen berät. Außerdem ist man in der Beratung und Vertretung bei Großverfahren gegen den SRB (Single Resolution Board) und die BaFin erfahren sowie in der Beratung von Banken bei Geldwäsche-Themen. Dirk Bliesener wird für seine weitreichende aufsichtsrechtliche Expertise empfohlen.
Weitere Kernanwälte:
Dirk Bliesener; Johannes Adolff; Carl-Philipp Eberlein; Christian Schmies; Sven Henrik Schneider
Linklaters
Linklaters setzt die regulatorische Expertise in der Beratung zu klassischen bankaufsichtsrechtlichen Themen wie der Finanzrichtlinie MiFID II ein und begleitet daneben, und dies in regelmäßiger Kooperation mit dem Londoner Büro, Finanzinstitute bei der Brexit-bezogenen Umsetzung strategischer Ziele. Während das Mandatsportfolio zahlreiche Finanzdienstleister aufweist, die man außerdem im Rahmen von M&A-Transaktionen und Umstrukturierungen sowie bei der Umsetzung von Geldwäscheprozessen begleitet, kann man auch auf hochkarätige Mandatierungen von großen Unternehmen, insbesondere aus dem Energiesektor, verweisen. Zunehmend widmet man sich außerdem dem FinTech-Sektor und damit einhergehenden Blockchain-Themen, wofür Managing Associate Florian Reul zuständig ist. Praxisgruppenleiter Andreas Steck ist neben dem Bankaufsichtsrecht auch im Investment- und Versicherungsaufsichtsrecht versiert. Andreas Dehio ist ein zentraler Kontakt für unter anderem regulatorische Verfahren.
Praxisleiter:
Weitere Kernanwälte:
Clifford Chance
Clifford Chances Leistungsportfolio erfasst den gesamten regulatorischen Lebenszyklus, von Erlaubnisverfahren und der Brexit-bezogenen Verlegung von Geschäftsaktivitäten nach Deutschland über branchenspezifische M&A-Transaktionen und die Vertretung in bank- und kapitalmarktrechtlichen streitigen Verfahren sowie aufsichtsrechtlichen Untersuchungen. Dieser umfassende Themenkatalog entspricht der Expertise von Praxisgruppenleiter Marc Benzler, der zudem in der Regulierung von Derivaten und Finanzmarktinstrumenten versiert ist. Diese Schnittstelle konnte man zuletzt mit dem Zugang von Counsel Johannes Rothmund, zuvor Leiter der Abteilung Strukturierte Finanzierung innerhalb der Rechtsabteilung der Commerzbank AG, im April 2020 verstärken. Seine Schwerpunkte liegen neben der Betreuung von Sanierungs- und Abwicklungsfragen auf regulatorischen Themen an der kapitalmarktrechtlichen Schnittstelle. Das Team ist außerdem im FinTech-Bereich erfahren.
Praxisleiter:
Weitere Kernanwälte:
Referenzen
‘Das Team verfügt über ein starkes Fundament in Bezug auf geltende Vorschriften und deren praktische Anwendung. Diese Kombination hat sich immer wieder als unschätzbar wertvoll erwiesen.‘
‘Sehr erfahrenes Team mit praktischer Kompetenz und gutem Marktüberblick.‘
‘Marc Benzler: Sehr hohe Fach- und Marktkenntnis und sehr konstruktive Zusammenarbeit.‘
‘Marc Benzler verbindet in außergewöhnlicher Weise Erfahrung, Anpassungsfähigkeit und Praxisnähe, was ihn für die Beratung auf den deutschen Märkten von unschätzbaren Wert macht.‘
‘Marc Benzler hat herausragende Erfahrung und liefert sehr pragmatischen Rechtsrat.‘
Hogan Lovells International LLP
Hogan Lovells International LLPs aufsichtsrechtliche Themenlandschaft ist Ausdruck des standort- und praxisübergreifenden Zusammenspiels und bildet die Basis der Mandatsarbeit bei der Umstrukturierung von Banken und Finanzinstituten sowie im Rahmen von Finanzmarktstabilisierungsmaßnahmen, Corporate-Governance- und Compliance-Projekten. Ähnlich vernetzt bearbeitet man Brexit-bezogene Themen, wie beispielsweise Unternehmensrestrukturierungsprojekte, die Umstrukturierung von Plattformen für die Ausgabe von Finanzinstrumenten und die Anwendung von Banklizenzen in Deutschland. Hierbei kommt Mandanten auch die Expertise im Wertpapieraufsichtsrecht zugute, die insbesondere in die Beratung zu MiFID II/ MiFIR, PRIIPs und der Benchmark-Verordnung einfließt. Im Litigation-Bereich wurde man zuletzt verstärkt in Mandaten betreffend die Bankenabgabe tätig. Praxisgruppenleiter Richard Reimer berät in- und ausländische Banken und Unternehmen umfassend im institutionellen und produktspezifischen Bankaufsichtsrecht und zeigt sich auch im FinTech-Bereich erfahren.
Praxisleiter:
Weitere Kernanwälte:
Kernmandanten
Bayerische Landesbank
Daimler Gruppe
Deutscher Derivate Verband
First Data
Finanzagentur GmbH
Norddeutsche Landesbank
NRW.BANK
Opel Vauxhall Finance Group
UniCredit Bank
Highlight-Mandate
- Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH: Beratung bei den Stabilisierungsmaßnahmen für die Deutsche Lufthansa AG.
- First Data / Fiserv: Ständiger Berater zu regulatorischen Aspekten von Finanzdienstleistungen in Großbritannien, Kontinentaleuropa und Deutschland. 2019 beriet das Team bei einem großen internen Corporate-Governance- und Compliance-Projekt.
- NRW.BANK: Vertretung in zwei Verfahren gegen das Single Resolution Board (SRB) der Europäischen Union in Zusammenhang mit Beiträgen zu dem Single Resolution Fund (SFR).
Latham & Watkins LLP
Bei Latham & Watkins LLP hebt sich weiterhin die bankenbegleitende M&A-Kompetenz als besondere Stärke hervor, was sich nicht zuletzt in der aus Corporate-Regulatory-Spezialisten Markus Krüger und Bank- und Finanzmarktaufsichtsexperten Axel Schiemann zusammengesetzten Praxisgruppenleitung widerspiegelt. Diese Kompetenz wird auch regelmäßig in enger Zusammenarbeit mit der Corporate-Praxis bei der Beratung von Vorständen diverser Finanzinstitute und Branchenverbände zu Shareholder Activism und gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen eingesetzt. Daneben betreut man Investmentbanken, Kreditinstitute und Unternehmen bei MiFID II- und Brexit-Themen sowie bei aufsichtsrechtlichen Untersuchungen und Sanktionsverfahren. Abgerundet wird dieses Leistungsangebot durch Expertise in den Bereich Transaction-Banking und FinTech.
Praxisleiter:
Referenzen
‘Schnelle und reibungslose Organisation der Zusammenarbeit mit Partnern aus anderen Rechtsgebieten. Fairplay auch und gerade in Auseinandersetzungen und Verhandlungen mit der Gegenseite.‘
‘Markus Krüger: Neben Spezial-Know-how ist auch tiefes Wissen in allen für uns als Mandanten wesentlichen bankrechtlichen Fragen vorhanden. Klare Aussagen zur Sache. Bereit zum Diskurs.‘
Kernmandanten
Aareal Bank AG
Apollo Global Management, LLC
Bankhaus Lampe
Bundesverband deutscher Banken e.V. – Einlagensicherungsfonds
Central Bank of Egypt (CBE)
Evercore
Hyundai Capital Services
Highlight-Mandate
- Aareal Bank AG: Beratung der börsennotierten Bank in Bezug auf Shareholder Activist Engagement von Teleios Capital und Petrus Advisers, insbesondere im Hinblick auf den von den Shareholder Acitivists geforderten Verkauf der Areaon AG, einer 100%igen IT-Tochter der Aareal Bank AG.
- Apollo Global Management, LLC: Laufende aufsichtsrechtliche Beratung in Bezug auf die indirekten Beteiligungen von Apollo an beaufsichtigten Kreditinstituten in Deutschland.
- Bankhaus Lampe: Beratung beim Verkauf an Hauck & Aufhäuser.
Noerr
Banken, Zahlungsdienstleister und Unternehmen vertrauen auf Noerrs umfassende Expertise im Bankaufsichtsrecht und mandatieren das Team unter anderem zu Themen mit MiFID II-, PSD 2- und Brexit-Bezug. Neben spezifischen bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen betreut man seinen Mandantenstamm zudem bei diversen Transaktionen, dem Abschluss von Kooperationsvereinbarungen und FinTech-Fragestellungen. Kernkontakt Jens Kunz deckt einen ähnlich breiten Themenkreis einschließlich investment- und geldwäscherechtlicher Szenarien ab. Für die Begleitung von Ermittlungsverfahren holte man sich im August 2019 Verstärkung von der BaFin: Counsel Sebastian de Schmidt berät insbesondere börsennotierte Gesellschaften im Hinblick auf die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Zulassungsfolgepflichten.
Praxisleiter:
Weitere Kernanwälte:
Referenzen
‘Jens Kunz ist sehr erfahren, souverän und ruhig. Sehr gute Qualität hinsichtlich der Anforderungen, die die Regulatorik an ein Zahlungsinstitut nach ZAG stellt. Sehr gute Reaktionszeiten.‘
Kernmandanten
Baader Bank
Comdirect Bank
Frankfurter Volksbank
Oddo BHF
Noventi
PPRO
Highlight-Mandate
- Frankfurter Volksbank eG: Beratung bei der Kooperation mit der Taunus Sparkasse AöR über die Errichtung und den Betrieb gemeinsamer Geschäftsstellen.
- NOVENTI Group: Beratung bei der Entwicklung eines neuen Modells der Einkaufsfinanzierung in der Pharmabranche.
- Payment-Spezialist PPRO: Beratung bei der Übernahme des führenden lateinamerikanischen Payment-Providers allpago.
White & Case LLP
Die praxis- und standortübergreifende Kooperation ermöglicht es White & Case LLP deutsche und internationale Banken sowie andere Finanzinstitute bei bankaufsichtsrechtlichen Themen, einschließlich regulatorischer Prozesse vor europäischen Gerichten, und Transaktionen auf deutscher und europäischer Ebene zu begleiten. Den regulatorischen Transaktionsbereich konnte man zuletzt mit dem Zugang von Local Partner Sebastian Pitz von Freshfields Bruckhaus Deringer im April 2020 weiter verstärken. Das Mandantenportfolio reflektiert zudem die enge Zusammenarbeit mit den Spitzenverbänden der deutschen Kreditwirtschaft, wofür nicht zuletzt Praxisgruppenleiter Henning Berger bekannt ist. Mit seinem Team betreut er unter anderem Bankenrestrukturierungen und -reorganisationen einschließlich damit verbundener Compliance-Fragen, IT-Auslagerungen und Geldwäschepräventationsthemen. Außerdem ist man mit Local Partner Carsten Lösing gut im FinTech-Bereich aufgestellt.
Praxisleiter:
Weitere Kernanwälte:
Kernmandanten
Deutscher Sparkassen- und Giroverband (DSGV)
Landesbank Baden-Württemberg (LBBW)
Bayerische Landesbank (BayernLB)
Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba)
Deutsche Kreditbank AG (DKB)
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Bundesverband deutscher Banken (BdB)
Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB)
Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (BVR)
Deutsche Bank AG
Deutsche Börse AG
N26 Bank
SoftBank Vision Fund, Japan/USA
Skandinaviska Enskilda Banken AB (publ) (SEB), Schweden
Nordea Bank, Finnland/Schweden
Klarna Bank AB, Schweden
Luminor Bank AS, Baltische Länder
Highlight-Mandate
- DSGV und das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe sowie seiner Mitglieder Helaba, BayernLB und LBBW: Beratung bei der Rekapitalisierung der Norddeutschen Landesbank (Nord/LB) in Höhe von €3,6 Milliarden.
- LBBW und andere führende Banken: Vertretung in Nichtigkeitsklagen gegen den europäischen Single Resolution Board (SRB) wegen der europäischen Bankenabgabe vor dem Europäischen Gericht in Luxemburg.
- SoftBank Vision Fund: Beratung bei der Übernahme einer bedeutenden Beteiligung an der Greensill Bank einschließlich Inhaberkontrollverfahren.
Allen & Overy LLP
In standort- und praxisübergreifender Kooperation betreut man bei Allen & Overy LLP regelmäßig Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen bei Reorganisationen und Übernahmen sowie bei Lizenzanträgen, die oftmals einen Brexit-Bezug beziehungsweise grenzüberschreitende Elemente aufweisen. In diesen Segmenten steht typischerweise Praxisgruppenleiter Alexander Behrens an der Federführung, während man Mandate zum produktbezogenen Aufsichtsrecht mit den Kollegen aus der Kapitalmarktrechtspraxis bearbeitet. Dies beinhaltet beispielsweise die Betreuung bei der Umsetzung der PRIIPS-Verordnung sowie der aufsichtsrechtlichen Anforderungen unter der EU-Derivate-Verordnung EMIR.
Praxisleiter:
Weitere Kernanwälte:
Referenzen
‘Dynamisches, aufstrebendes Team mit großer Transaktionspower.‘
‘Alexander Behrens agiert sehr klug und strategisch geschickt.‘
Kernmandanten
Akbank
Bank of America
Bank of New York Mellon
Deka Bank
Deutsche Bank
Goldman Sachs
ING-DiBa
Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale (Helaba)
Lloyds Bank
Morgan Stanley
Nomura
Pinebridge
Single Resolution Board (SRB)
SMBC Bank
SMBC Nikko Capital Markets
Société Générale
Standard Chartered
UBS AG
Volkswagen Bank
Volkswagen Financial Services
Highlight-Mandate
- Internationaler Finanzdienstleister: Beratung bei seiner grenzüberschreitenden gruppeninternen Reorganisation durch die Fusion seiner beiden spanischen und französischen regulierten Wertpapierhäuser zu einem deutschen Kreditinstitut.
- Volkswagen AG: Beratung zu allgemeinen aufsichtsrechtlichen Themen betreffend Zahlungsdienste (ZAG).
- Internationale Banken: Beratung im Zusammenhang mit der Übertragung von EWR-Geschäftsaktivitäten nach Deutschland und in Bezug auf verschiedene Brexit-bezogene Angelegenheiten.
CMS
CMS begleitete während des Berichtszeitraums verstärkt Finanz- und Zahlungsdienstleister bei Erlaubnisverfahren und der Einführung neuer Geschäftsmodelle, wobei Mandanten Andrea Münchens Expertise im luxemburgischen Finanzaufsichtsrecht zugute kommt. Dieser Themenblock beinhaltet außerdem die Mandatsarbeit für FinTechs und etablierte Finanzdienstleister im Rahmen von Registrierungsverfahren beziehungsweise der Aufstellung von E-Geld-Modellen. Neben der produktbezogenen Betreuung sowie der Begleitung bei der Einführung von Geldwäschepräventionsprogrammen und internen Untersuchungen, bei denen regelmäßig Joachim Kaetzler an der Federführung steht, ist man auch in der Führung aufsichtsrechtlicher Verfahren erfahren.
Praxisleiter:
Gleiss Lutz
Der Fokus der aufsichtsrechtlichen Beratung liegt bei Gleiss Lutz einerseits auf Themen an der Schnittstelle zu M&A und Gesellschaftsrecht, die man in praxisübergreifender Kooperation für vorwiegend nationale und internationale Finanzinstitute und Wertpapierdienstleister bearbeitet, und andererseits auf klassischen aufsichts- und zahlungsdienstaufsichtsrechtlichen Themen (ZAG, KWG, PSD 2, MiFID II, WpHG) sowie Brexit-bezogenen und Brexit-unabhängigen Standortverlagerungen und Markteintritten beziehungsweise damit einhergehenden Erlaubnis- und Passport-Verfahren. Der Schnittstellenbereich um den Themenblock Institutsvergütungsverordnung kristallisierte sich zudem als weitere Stärke des Teams heraus, was nicht zuletzt der engen Zusammenarbeit mit den Kollegen aus der Arbeitsrechtspraxis geschuldet ist. Kai Arne Birke leitet den Bereich Banking & Finance, unter dessen Schirm Maximilian von Rom der zentrale Kontakt für aufsichtsrechtliche Themen ist.
Praxisleiter:
Weitere Kernanwälte:
Kernmandanten
BAWAG
KfW
Ride GmbH
HETA Asset Resolution AG
Xolaris Gruppe
Nippon Life Insurance
Union Asset Management Holding GmbH
Highlight-Mandate
- BAWAG: Beratung bei zahlreichen Transaktionen; unter anderem beim Erwerb der BFL Leasing GmbH, beim Erwerb des Geschäftsbereichs Factoring von Lipke & Lipke, beim Erwerb einer Privatbank einschließlich ihrer Tochtergesellschaften. Außerdem bankaufsichtsrechtliche Beratung und Vertretung in den Inhaberkontrollverfahren gegenüber der BaFin und der EZB. Außerdem umfassende rechtliche Begleitung in der Integrationsphase.
- KfW: Rechtliche und steuerliche Beratung bei der Strukturierung und Errichtung eines deutschen Kapitalpools (mit dem deutschen Staat als einzigem Anleger) zur Investition in Katastrophenswaps und ähnliche Derivate in Zusammenarbeit mit einem Fonds des britischen Entwicklungshilfeministeriums DFID sowie unter Beteiligung der Hannover RE.
- Ride GmbH: Beratung zu aufsichts- und investmentrechtlichen Fragestellungen betreffend eine Plattform für tokenisierte Investitionen in Immobilien; Abstimmung des Geschäftsmodells mit der BaFin.
GSK Stockmann
GSK Stockmann setzte zuletzt verstärkt auf den Ausbau der aufsichtsrechtlichen Kapazitäten: Im Januar 2020 konnte man Taylor Wessing Bank- und Investmentrechtsexperten Volker Baas abgewinnen, der zudem Expertise in der FinTech-Branche mit sich bringt, während man sich bereits im November 2019 mit Okko Hendrik Behrends, erfahren in der Vertretung von Instituten gegenüber der Europäischen Zentralbank (EZB) und dem Single Resolution Board (SRB) sowie in Verfahren vor den Gerichten der Europäischen Union, von DLA Piper verstärkte. Neben der Begleitung von regulatorischen Verfahren und diversen FinTech-Themen betreut man Banken und Unternehmen regelmäßig zu unter anderem MiFID II, PSD 2 und CRR und deckt zudem diverse Compliance-Felder einschließlich Geldwäschepräventionsfragen umfassend ab. Zu den zentralen Kontakten zählen Robert Kramer, der insbesondere die Schnittstelle zum Fondsbereich bedient, Timo Bernau, der zu innovativen Finanzdienstleistungen und Finanzprodukten im FinTech-Bereich berät, und Andreas Heinzmann am Luxemburger Standort. Die enge Zusammenarbeit mit dem Luxemburger Büro ist ein fester Bestandteil der Mandatsarbeit.
Praxisleiter:
Weitere Kernanwälte:
Oliver Glück; Markus Escher; Okko Hendrik Behrends; Volker Baas
Referenzen
‘Hohe Kompetenz mit der Fähigkeit zur Vernetzung der unterschiedlichen Themen eines KWG-überwachten Instituts. Neben fachlicher Kompetenz insbesondere die Fähigkeit unternehmerische Entscheidungen inhaltlich zu begleiten.‘
‘Umfangreiches Fachwissen, respektvolle und sehr angenehme Geschäftsbeziehung.‘
‘Markus Escher: Ausgezeichnete Kenntnisse bezüglich Zahlungsverkehrsrecht und -regulierung.’
Kernmandanten
3Red Partners LLC.
Deutscher Sparkassen- und Giroverband (DSGV)
ABLV Bank
aescuvest GmbH / aescuvest International GmbH
Allianz Capital Partners
Bankhaus von der Heydt
Commerzbank AG/Siemens AG/Continental AG
Companisto GmbH
Deutsche Finance Group
Deutsche Interessengemeinschaft Kreditkartengeschäft
Gothaer Versicherungsgrupe
Hansen & Heinrich AG
Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG
Interssengemeinschaft Kreditkarten
Lufthansa AG
Nürnberger Asset Management GmbH
PNB Bank
Solaris BankAG
Tesla Financial Services
Trasta Komercbanka
Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG
Five Quarters Real Estate AG
MFM Investment GmbH
TBF Global Asset Management GmbH
Tishman Speyer Investment Management GmbH
Verifort Capital Group GmbH
Highlight-Mandate
- Commerzbank AG, Siemens AG und Continental AG: Beratung bei der ersten in Deutschland originär als Blockchain-Transaktion durchgeführten Wertpapieremission.
- Acht verschiedene Banken und deren Gesellschafter: Beratung in mehreren Verfahren vor dem Gericht der Europäischen Gemeinschaften und dem Europäischen Gerichtshof. Hierzu gehört insbesondere die erste streitige Feststellung einer Bestandsgefährdung (Failing or Likely To Fail Assessment), deren Rechtsnatur gegenwärtig zweitinstanzlich beim Europäischen Gerichtshof untersucht wird.
- Betreuung von 3 Red Partners LLC in diversen börsenrechtlichen Verfahren (hauptsächlich im Berufungsgericht).
SERNETZ • SCHÄFER
Bei SERNETZ • SCHÄFER hebt sich die Prozesserfahrung als besondere Stärke hervor, die von Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Industrieunternehmen bis hin zu Private Equity-Fonds, Börsen und Family Offices in Anspruch genommen wird. Daneben betreut man zunehmend transaktionsbezogene Mandate sowie diverse Compliance-Themen. Frank Schäfer, der enge Kontakte zur BaFin pflegt, ist der zentrale Ansprechpartner.
Praxisleiter:
Weitere Kernanwälte:
Referenzen
‘Ausgewiesene und nachgefragte Spezialisten im Bankrecht, auf allen bekannten Rechtsgebieten sowie auch bei neuen Problemfeldern, die durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung entstehen.‘
‘Ein Spitzenteam mit individuellen Spezialgebieten auf breiter Basis.‘
Kernmandanten
Grovepoint Capital
Hamburg Commercial Bank AG (früher: HSH Nordbank AG)
Highlight-Mandate
- Tochter-Bank einer großen deutschen Bank: Beratung bei der Klärung der Voraussetzungen beim (indirect) Clearing nach europäischen Vorgaben.
- Investmentfonds: Beratung bei der Durchsetzung von in den USA begründeten Sicherheiten.
- Insolvenzverwalter: Vertretung gegenüber der BaFin wegen Auskunftsersuchen der Finanzaufsicht Hongkong aufgrund eines dortigen Marktmissbrauchfalles.
Annerton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Seit Januar 2020 firmiert Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbHs Banking and Financial Services-Gruppe unter Annerton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und ging mit Standorten in Berlin und München an den Start und eröffnete im Juni desselben Jahres ein weiteres Büro in Frankfurt, das unter der Leitung von Bankaufsichts- und Investmentrechtsexpertin Anna Izzo-Wagner steht. Sie kommt von Taylor Wessing und wechselte zur Büro-Eröffnung ins Team. In standortübergreifender Kooperation, die den Luxemburger Standort einschließt, berät man Banken, Zahlungsdienstleister, digitale Marktplätze und FinTechs bei aufsichts-, zahlungsverkehrs- und geldwäscherechtlichen Themen sowie bei der Entwicklung neuer Bankprodukte.
Weitere Kernanwälte:
Susanne Grohé; Frank Müller; Peter Frey; Christian Walz; Matthäus Schindele, Anna Izzo-Wagner
Kernmandanten
PAYONE GmbH
Penta FinTech GmbH
Prepaid Verband Deutschland e.V.
solarisBank AG
Business Service Solution GmbH
LAVEGO AG
Highlight-Mandate
- Laufende Beratung von PAYONE GmbH bei diversen zivil- und aufsichtsrechtlichen Fragestellungen.
- (Bank-)aufsichts-, zahlungsverkehrs- und geldwäscherechtliche Beratung von Penta FinTech GmbH sowie Begleitung bei der Entwicklung innovativer Bankprodukte.
- Laufende Beratung der Business Service Solution GmbH zu (bank-)aufsichts-, zahlungsverkehrs- und geldwäscherechtlichen Fragen. Außerdem Begleitung bei der Beantragung einer Erlaubnis nach § 10 ZAG.
Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbHs aufsichtsrechtliche Beratung ist auf Banken, Finanzdienstleister und Kapitalverwaltungsgesellschaften sowie große Unternehmen zugeschnitten, die das Team im Rahmen von Erlaubnis- und Inhaberkontrollverfahren, der Implementierung von Governance-Strukturen und Umstrukturierungsmaßnahmen sowie an der Schnittstelle zwischen Arbeits- und Aufsichtsrecht (Vergütungsstrukturen) mandatieren. Hierbei deckt man sämtliche Themengebiete wie MiFID II, ZAG, KAGB und Brexit-bezogene Fragestellungen sowie Compliance- und Geldwäschepräventionsfragen ab. Außerdem ist man im FinTech-Bereich erfahren - ein Segment, dessen Bedeutung man mit der Counsel-Ernennung von Osman Sacarcelik im Juni 2019 weiter unterstrich. Neben FinTechs berät er Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute sowie Investmentgesellschaften zu allen Fragen des Finanzaufsichtsrechts und bespielt somit ein ähnlich breites Themenfeld wie Praxisgruppenleiter Mathias Hanten.
Praxisleiter:
Weitere Kernanwälte:
Referenzen
‘Das Team ist – was die Kernmitglieder betrifft – ist seit vielen Jahren stabil. Ansprechpartner wechseln nicht ständig. Durch die enge Verbindung mit den Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern von Deloitte können schnell Fragen zum Marktstandard und der praktischen Umsetzung der rechtlichen Vorgaben im Markt einbezogen und geklärt werden. Das Team ist sehr praxisorientiert und hands-on unterwegs. Man findet sehr schnell eine gemeinsame Sprachebene.‘
‘Mathias Hanten: Extrem gut vernetzt. Immer an den neuesten Themen und übergreifend/ querdenkend. Umfassende Abdeckung aufsichtsrechtlicher Themen. Dabei sehr sympathisch und einfach/ unkompliziert im Umgang. Gelungener Spagat zwischen Theorie und Praxis.‘
‘Hannes Bracht: Praxisnah und aufgrund Litigation-Erfahrung mit guter Risiko-Nutzen-Einschätzung. Versteht Sachverhalte und Fragestellungen schnell und kann Ergebnisse verständlich für juristische Laien vermitteln.‘
GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Das Mandantenportfolio von GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB umfasst Banken, Unternehmen und institutionelle Investoren, die insbesondere im Zuge von Erlaubnisverfahren auf die Expertise des Teams vertrauen, es aber auch regelmäßig zu diversen zahlungsrechtlichen Fragen, einschließlich derer mit Bezug auf mobile Zahlungsprodukte, mandatieren. In beiden Segmenten steht Matthias Terlau regelmäßig an der Federführung, während man bei produktbezogenen Fragestellungen an der Schnittstelle zu Datenschutz und Blockchain auch auf die Expertise der IT-Praxis zurückgreift. Daneben ist man in Bußgeldverfahren und Geldwäschepräventionsthemen erfahren. Für interne Untersuchungen ist unter anderem Praxisgruppenleiter Yorick Ruland ein zentraler Kontakt, der zudem für seine Arbeit für den Sparkassensektor bekannt ist.
Praxisleiter:
Weitere Kernanwälte:
Kernmandanten
Allianz Partners SAS
Arvato Payment Solutions GmbH
Bank-Verlag GmbH
Computacenter AG & Co. OHG
DJE Kapital AG
Evangelische Bank eG
GENO Broker GmbH
Klarna Bank AB
Landesbank Berlin AG
N26 Bank GmbH
Parfümerie Douglas GmbH
PAYBACK GmbH
RGI SpA
Samsung Electronics GmbH
Siemens
Sixt GmbH & Co. Autovermietung KG
Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
WEAT Electronic Datenservice GmbH
Highlight-Mandate
- Beratung der WEAT Electronic Datenservice GmbH beim Erlaubnisverfahren als Zahlungsinstitut.
- Beratung der Computacenter AG & Co. OHG im Hinblick auf den Aufbau von Leasingstrukturen, deren aufsichtsrechtliche Einordnung sowie der Freistellung von Erlaubnispflichten.
- Beratung der Bank-Verlag GmbH bei Stellung des Erlaubnisantrages als Zahlungsinstitut für eine Tochtergesellschaft.
Mayer Brown LLP
Bei Mayer Brown LLP nimmt die kapitalmarktrechtliche Schnittmenge eine besondere Stellung ein, wodurch die Beratung in den Bereichen Marktinfrastruktur, Wertpapierhandel und Derivateregulierung (EMIR) als Stärke des Teams sowie von Praxisgruppenleiter Patrick Scholl hervorgeht. In diesem Zusammenhang sind insbesondere Clearing-Mandate betreffend Clearing-Zugang und Clearing-Vereinbarungen hervorzuheben. Daneben betreut man Banken bei unter anderem transaktions- und Brexit-bezogenen Themen, CRR und Compliance-Untersuchungen.
Praxisleiter:
Weitere Kernanwälte:
Referenzen
‘Patrick Scholl: Hohe Fach- und Marktkenntnis und sehr konstruktive Zusammenarbeit.‘
Kernmandanten
Bundesverband deutscher Banken e.V.
Commerzbank AG
DekaBank Deutsche Girozentrale (Deka)
Deutsche Bank AG
Deutscher Derivate Verband
Hamburg Commercial Bank AG (HCOB; ex HSH Nordbank AG)
Landesbank Baden Württemberg (LBBW)
Société Généralé Corporate & Investment
UniCredit Bank AG
Highlight-Mandate
- Beratung der Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA beim Erwerb des Bankhaus Lampe KG von der Oetker-Gruppe. Beratung der bankaufsichtsrechtlichen Seite der Transaktion.
- Beratung des Bundesverbands deutscher Banken e.V. (BdB) und die Arbeitsgruppe Finanztermingeschäfte bei der Erstellung und Weiterentwicklung des neuen Marktstandards IM Besicherungsanhang (mit weiteren Begleitdokumenten) zum Deutschen Mastervertrag für Finanzderivate Transaktionen (DRV) für die Bereitstellung von IM-Sicherheiten im Rahmen der EMIR und anderen Derivateregulierungen.
- Beratung der DekaBank Deutsche Girozentrale (Deka) bei der Aktualisierung ihres Basisprospekts für Schuldverschreibungen, strukturierte Schuldverschreibungen und Credit Linked Notes bei der Umstellung auf das neue Prospektrecht im Jahr 2020. Beratung der gesamten Emissionsplattform der Deka, einschließlich aller regulatorischer Fragestellungen (CRR II, BRRD II, BenchmarkVO etc.).
Waldeck Rechtsanwälte PartmbB
Bei Waldeck Rechtsanwälte PartmbB gewinnt die Begleitung von Erlaubnisverfahren nach dem KWG und ZAG, einschließlich derer mit Brexit-Bezug, zunehmend an Bedeutung, während man von Finanzdienstleistungsinstituten auch verstärkt zu den Themenblöcken Krypto-Assets und Tokenisierung mandatiert wird. Diese Tätigkeitsbereiche gelten als Ergänzung der bereits etablierten bank- und wertpapierrechtlichen Betreuung, die die Vertretung in streitigen Verfahren, vor allem gegen die BaFin in der Abwehr von Bußgeldverfahren, einschließt. Daneben bilden Mandate betreffend die Institutsvergütungsverordnung und Outsourcing Teil des Themenspektrums. Der auf Fragen der Marktintegrität und Compliance spezialisierte Jan Liepe leitet die Praxis gemeinsam mit Hendrik Pielka, der regelmäßig zu Fragen rund um Börse und Finanzplatz berät.
Praxisleiter:
Weitere Kernanwälte:
Referenzen
‘Im Aufsichtsrecht überdurchschnittlich sehr gute und sehr zielführende Argumentationen und Strategien. Pragmatisch und lösungsorientiert.‘
‘Kurze Wege, schnelle Reaktionszeiten. Klare Empfehlungen werden ausgesprochen. Die Rechnungsstellung ist kundenfreundlich.‘
‘Überragendes fachliches Know-how, kurzfristige Verfügbarkeiten, hohes Engagement.‘
‘Das Team Bank- und Finanzrecht verfügt über ausgezeichnete Fachkenntnisse in ihrem Bereich. Die gute Vernetzung zur BaFin und das Know-how über den Aufbau der Behörde und deren Abteilungen, zeichnen das Team aus und lassen für die Mandatsbearbeitung wichtige Zusammenhänge erkennen. Selbst aussichtslos geglaubte Fälle werden mit (von den Mandanten gewünschtem) großem Engagement bearbeitet und damit oft doch noch zum Erfolg geführt.‘
‘Flexibel, sympathisch, professionell und extrem kundenorientiert.‘
‘Schaffen eine angenehme, aber zielstrebige Arbeitsatmosphäre; kundenorientierte Lösungsaufarbeitung, kein Off-the-Shelf-Angebot wie bei Großkanzleien; schnelles Einarbeiten in große Projekte.‘
‘Das Team zeichnet sich durch sehr hohe fachliche Beratung aus.‘
‘Das Team ist klein, aber sehr schlagkräftig. Es verfügt über enorm hohes Fachwissen und einen großen Erfahrungsschatz. Auch sind die Partner immer direkt am Mandat tätig und zeigen hohen persönlichen Einsatz.‘
‘Jan Pielka und Hendrik Liepe: Sehr gutes Team, fachlich sehr hohe Kompetenz, schnelle Antworten und Bearbeitungszeiten.‘
‘Schnelle, fundierte und aussagekräftige Rückmeldungen mit Einbeziehung von Seitenaspekten auf konkrete Fragestellungen. Kompetent im Institutsrecht, insbesondere Auslegungen zum KWG und angrenzenden Normen. Teamstärke durch Ergänzungen in den Fachgebieten.‘
‘Jan Liepe und Henrik Pielka gehören zu den führenden Köpfen des Teams. Ihre gute Zusammenarbeit ist eine Bereicherung für die Mandatsbearbeitung, da sich beide Kollegen bestens ergänzen.’
‘Jan Liepe und Hendrik Pielka zeichnen sich durch profunde Rechtskenntnisse, sehr pragmatische Lösungen aus. Terminvereinbarungen werden stets erfüllt.‘
‘Jan Liepe und Herr Pielka: Schnelle Auffassungsgabe. Erstellung von zielorientierten und aussagekräftigen schriftliche Zusammenfassungen zu Themen. Konkrete Meinungsbildung ohne hätte, wäre, könnte. Darstellung von möglichen Empfehlungen einschließlich einer Würdigung solcher untereinander bei verschiedenen Empfehlungen.‘
‘Jan Liepe: Klug, strategisch, Netzwerker. Jedem angenommenen Mandat mit derselben Hingabe verpflichtet.‘
‘Hendrik Pielka: Bienenfleißig, akribisch, verbindlich.‘
‘Besonders begeistert sind wir von Hendrik Pielka, mit dem wir seit vielen Jahren sehr erfolgreich und gut arbeiten. Er verfügt über viel Wissen im Finanzmarkt- und Finanzbereich sowie an der Schnittstelle zu Corporate, M&A/Übernahmerecht. Seine Arbeit weist eine enorme Qualität und Genauigkeit auf.‘
Kernmandanten
Alpha Wertpapierhandels GmbH
Bankhaus Scheich AG Wertpapierspezialist
BCA AG
BfV Bank für Vermögen
Commerzbank AG
Deka Immoblien Investment GmbH
Development Company for Israel (Europe) GmbH
Diebold Nixdorf
EUWAX Aktiengesellschaft
Haron Holding S.A.
ICF Bank AG
ING
Lang & Schwarz AG
mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG
Quirin Privatbank AG
Renell Wertpapierhandelsbank AG
SE TradeCom Finanzinvest
Standard Chartered Bank, UK
Steubing AG
Trafalgar International GmbH
UmweltBank AG
Unicâmbio – Instituição de Pagamento, S.A.
Universal-Investment-Gesellschaft mbH
Verband der Wertpapierfirmen e.V. (bwf)
vwd TransactionSolutions AG
Walter Ludwig GmbH Wertpapierhandelsbank
Highlight-Mandate
- Beratung und Vertretung der Haron Holding S.A. bei der Errichtung der Tochtergesellschaft Athelios Vermögensatelier SE in Deutschland und Vertretung im Erlaubnisverfahren bei der BaFin zur Erteilung einer Erlaubnis zum Betreiben der Finanzportfolioverwaltung, Anlage- und Abschlussvermittlung und Anlageberatung.
- Beratung der Bankhaus Scheich AG Wertpapierspezialist zu regulatorischen Fragen im Rahmen verschiedener Tokenisierungsprojekte und Klärung der Anforderungen an die Zusammenarbeit mit Projektpartnern.
- Vertretung in- und ausländischer Wertpapierdienstleistungsunternehmen sowie derer Organmitglieder und Mitarbeiter im Rahmen von Bußgeldverfahren der BaFin und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren aufgrund vermeintlicher Verstöße gegen kapitalmarktrechtliche Vorschriften sowie Beratung zur Implementierung organisatorischer Vorkehrungen zur Verhinderung, Erkennung und Aufklärung entsprechender Regelverstöße im Unternehmen.